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Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Stefan1977:
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".
Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?
Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.
Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan
Casa:
Auf einem Beförderungsdienstposten ist eine Bewährungszeit abzuleisten. Zudem besteht kein Anspruch auf Beförderung.
Umlauf:
--- Zitat von: Stefan1977 am 04.09.2024 17:34 ---Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".
Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?
Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.
Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan
--- End quote ---
Hört sich nach einem sehr interessanten Konstrukt an. Um es vorsichtig zu formulieren.
So etwas kenne ich von hier gar nicht. Aber jeder Geschäftsbereich kocht sein eigenes Süppchen.
Fragmon:
--- Zitat von: Stefan1977 am 04.09.2024 17:34 ---Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".
Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?
Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.
Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan
--- End quote ---
In Sachsen (auf Landesebene) ist es überwiegend so, dass mit einer Beförderung die Beurteilung "verbraucht" ist. Man muss also auf die nächste Beurteilung warten. Es ist aber von Ressort zu Ressort unterschiedlich. Da aber bei weniger als 12/16 Punkten meist eh eine "Wartezeit" von 36 Monaten zwischen den Beförderungen besteht, ist dies dann meist egal, da bis dahin eine erneute Beurteilung erfolgt. Ich muss aber erwähnen das es in vielen Bereichen eine Dienstpostenbündelung gibt.
Chillbear:
Deine letzte BU hatte also entweder den Zweck zur Beförderung (A10-A11) oder eine BU im Rahmen der Bewerbung auf den höherwertigen (A12) Posten. Bei Zuschlag zur neuen Stelle bekommst du also nach der Beendigung der Probezeit (bei A12 6 Monate) in der nächsten Beförderungsrunde eine BU zur Teilnahme am Beförderungsverfahren. Je nach Stellenkegel und Konkurrenz sollte das 1-5 Jahre dauern (je nach Behörde). Ein Anrecht auf Beförderung gibt es aber nicht.
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