Autor Thema: Einweisung auf A12, Beförderungsstände  (Read 3295 times)

Stefan1977

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Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« am: 04.09.2024 17:34 »
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan

Casa

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #1 am: 04.09.2024 19:06 »
Auf einem Beförderungsdienstposten ist eine Bewährungszeit abzuleisten. Zudem besteht kein Anspruch auf Beförderung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #2 am: 04.09.2024 21:59 »
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan

Hört sich nach einem sehr interessanten Konstrukt an. Um es vorsichtig zu formulieren.
So etwas kenne ich von hier gar nicht. Aber jeder Geschäftsbereich kocht sein eigenes Süppchen.

Fragmon

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #3 am: 05.09.2024 09:20 »
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan

In Sachsen (auf Landesebene) ist es überwiegend so, dass mit einer Beförderung die Beurteilung "verbraucht" ist. Man muss also auf die nächste Beurteilung warten. Es ist aber von Ressort zu Ressort unterschiedlich. Da aber bei weniger als 12/16 Punkten meist eh eine "Wartezeit" von 36 Monaten zwischen den Beförderungen besteht, ist dies dann meist egal, da bis dahin eine erneute Beurteilung erfolgt. Ich muss aber erwähnen das es in vielen Bereichen eine Dienstpostenbündelung gibt.

Chillbear

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #4 am: 05.09.2024 11:10 »
Deine letzte BU hatte also entweder den Zweck zur Beförderung (A10-A11) oder eine BU im Rahmen der Bewerbung  auf den höherwertigen (A12) Posten. Bei Zuschlag zur neuen Stelle bekommst du also nach der Beendigung der Probezeit (bei A12 6 Monate) in der nächsten Beförderungsrunde eine BU zur Teilnahme am Beförderungsverfahren. Je nach Stellenkegel und Konkurrenz sollte das 1-5 Jahre dauern (je nach Behörde). Ein Anrecht auf Beförderung gibt es aber nicht.

Rollo83

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #5 am: 05.09.2024 13:38 »
Ich muss jetzt hier mal fragen, wahrscheinlich dumm aber ich kenne mich bei den Beförderungen von (zivilen) Beamten nicht so gut aus da ich Uniformträger bin.

Wenn der A11er sich auf eine A12 bewirbt (sowas gibt es bei uns zB gar nicht) und ausgewählte wird dann wird die Person dann irgendwann auf den A12 Dienstposten versetzt. Soweit schlüssig.
Dann macht er DEN JOB eines A12er und wird A11 besoldet und das eventuell noch über mehrere Jahre?
Verstehe ich das so richtig?

Aufs Zivile umgemünzt, Person A bekommt einen höherwertigen Job mit höherwertigen Aufgaben, wird aber weiterhin zu den Konditionen des alten Jobs bezahlt ?

Das verstehe ich so richtig, oder ?

Finanzer

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #6 am: 05.09.2024 13:41 »
@Rollo: Korrekt

Rollo83

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #7 am: 05.09.2024 13:54 »
Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
Zugegeben, der Vergleich mit einem zivilen Job hinkt etwas durch das besondere Treueverhältnis wobei gefühlt dieses Verhältnis ja nur einseitig gilt.
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔

Chillbear

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #8 am: 05.09.2024 14:06 »
@Rollo: Erstmal Glückwunsch zur bisherigen Karriere

Beim Beamten unterscheidet man halt nach Statusamt (A/Bx - für Uniformträger siehe Schulterklappe) und Bewertung des Dienstposten (Bis Ax für Bündelposten oder Ax bei höherwertigen Stellen).

Es gab zu dem Thema auch schon zig Gerichtsentscheidungen. Da beim Beamten (ja nee is klar) Eignung, Leistung und Befähigung (aka Bestenauslese) gilt, muss der Dienstherr im Rahmen des Beurteilungsverfahrens die Beförderungen (Gaussche Normalverteilungskurve für Rankingnoten und so weiter) verteilen. Je nach Behörde sind meist wesentlich mehr beförderungsfähige Kollegen (insbesondere A7-A11) als Beförderungsmöglichkeiten (werden nach Personalschlüssel und vor allem Haushaltslage zugewiesen) vorhanden, so dass es immer ein paar Jahre dauert (bei uns gibts keine Regelbeförderung - da geht ma auch mal mit A8 oder A10 in Pension).

Eukalyptus

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #9 am: 06.09.2024 17:21 »
Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
...
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔

Du bist offenbar verwöhnt von der Beförderungspraxis der letzten 15 Jahre in der Bundeswehr. Ich kenne ansatzweise noch Zeiten, in denen man deutlich mehr als die von dir genannten 3 Monate z.B. "Oberleutnant und Kompaniechef" war.  Aber wenn man so die Kantinengespräche von "altgedienten" Stabsfeldwebeln mithört oder die Stellungnahmen des Deutschen Bundeswehrverbandes liest, ist die Anspruchshaltung zeitgeistig reichlich gestiegen. 

Hans1W

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #10 am: 09.09.2024 08:47 »
Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!

Rollo83

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #11 am: 09.09.2024 09:34 »
Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!

Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.
Der jenige MUSS natürlich besser bezahlt werden als jemanden der eine niederwertige Tätigkeit aus übt.
Sonst können wir ja bald einfach alles zusammenstreichen und jeder wird nach A11 (oder gerne A14) bezahlt.
Ich mache dann für die A11 den Job mit der niedrigsten Verantwortung und dem niedrigsten Arbeitsaufkommen.

Chillbear

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #12 am: 09.09.2024 09:53 »
Zitat
Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten. 

Rollo83

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #13 am: 09.09.2024 12:24 »
Zitat
Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten.

Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?

Bündeldienstposten ist ja noch mal eine andere Geschichte, diese sind ja explizit für zB A7-11 ausgeschrieben aber A12 ist ja schon ein herausgehobenes Amt. Zumindest bei uns denn allgemeines Laufbahnziel ist A11.

Wenn ich mir so mein Dezernat an schaue. Ich bin Sachgebietsleiter 11. Wie der Name sagt leite ich ein einziges SG aus dem Dezernat mit wenigen Soldaten. Mein Dezernatsleiter ist A12. Er hat also die Verantwortung für 5 Sachgebiete und mehr als 5 mal so viele Soldaten wie ich.
Wenn man mir jetzt den Dienstposten anbieten würde und im gleichen Atemzug mitteilen würde das ich aber >1 Jahr nicht A12 besoldet werde sondern weiterhin A11 wie der Sachgebietsleiter würde ich ein Mal kurz lachen und fragen ob wir bei der verstecken Kamera sind oder ob der 1. April ist.

Chillbear

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Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
« Antwort #14 am: 09.09.2024 13:02 »
Zitat
Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?


Wo habe ich das geschrieben? Das war bisher meine dienstliche Erfahrung und besonders im Vollzug gängige Praxis. Als A10 nach Auswahlverfahren einen A12er Posten bekommen und nach 8 Jahren dann A12 geworden. Wird eben nach Kassen- und Konkurrentenlage entschieden. Zur A13 waren es dann nach Stellenzuschlag 4 Jahre. Klar wäre es schön, wenn man gleich entsprechende der Verantwortung besoldet werden würde - ist nur eben rechtlich nicht zwingend.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bbesg460001.htm - hier eine kleine Auswahl gängiger Urteile zu dem Thema.