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im Bürgergeld Beschäftigung bei Pflege "nicht zumutbar", Übertragung auf Beamte?

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Verona:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemäß der Fachlichen Weisungen zum Zweiten Sozialgesetzbuch, § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist eine Beschäftigung von Pflegenden, die Pflegepersonen der Pflegegrade 4 und 5 pflegen, nicht zumutbar. Eine Beschäftigungspflicht für diese Personen besteht nicht bzw. ist eben sogar "nicht zumutbar". Das Bürgergeld wird ungekürzt gezahlt, Vermittlungsversuche finden nicht statt. Die Pflegenden müssen keiner Beschäftigung neben der Pflege nachgehen.

Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, kann man/frau sich die Frage stellen, ob für Beamte nicht auch eine entsprechende Regelung geschaffen werden müsste. Alimentation findet weiter statt (analog zu "Bürgergeld fließt weiter ungekürzt"), aber eine tatsächliche Beschäftigung ist "nicht zumutbar".

Wenn man bedenkt, wie oft wegen häuslicher Pflege eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen eine Vollzeitbeschäftigung aufgegeben oder zumindest gekürzt werden muss, stelle ich das "nicht zumutbar" gar nicht in Abrede.

Ich  möchte Euch hier bitten, soweit Ihr Interesse am Thema und am Gedankengang habt, Eure Gedanken zum Thema hier aufzuschreiben.

Je nach (juristischer) Bewertung und Gesamtbetrachtung könnte man zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Regelung für Beamte, z.B. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, fehlt.

Wie könnte man diese Regelungslücke Eurer Meinung nach schließen? Neben politischen Initiativen wäre eine Klage möglich analog der Klagen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Wie würdet Ihr die Klageaussichten einschätzen? (Aber ich will hier gar nicht zu viel vorwegnehmen, eine Klage wäre nur ein möglicher Weg.)

Danke Euch.

Verona

MoinMoin:
Da stellt sich mir zunächst die Frage, ist es dem Beamten unzumutbar, den zu Pflegenden in professioneller Hände zu geben?
Falls ja, könnte man deinen Gedanken weiterspinnen.

Ozymandias:
Bayern zählt Pflegebedürftige Angehörige die im Haushalt wohnen mittlerweile als "Kind", damit es dafür Familienzuschläge gibt.

Ansonsten ist es eben überhaupt kein Beamtenproblem. Ein Angestellter hat das gleiche Problem. Dafür gibt es die Pflegezeit. Mehr gibt es nicht. Ist doof, ist aber so.

Man müsste die Frage eher umdrehen, ob man diese Regelung nicht für Bürgergeldempfänger streichen sollte. 

MoinMoin:
Billiger als nen Bürgergeldler wirst du aber keine Pflegekraft bekommen.

clarion:
Wenn man einen Bürgergeldempfänger in Arbeit  bringt und deswegen Oma ins Heim muss, ist das volkswirtschaftlich wahrscheinlich schwachsinnig. Pflegestufen bekommt man vom MdK mittlerweile auch nicht mehr geschenkt und muss schon entsprechend beeinträchtigt sein.

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