Ein Personaler hat mir mal gesagt, dass er vor Ausschreibung auf das Gefüge im SG schauen muss. Und wenn er bei einer neu geschaffenen Stelle feststellt, dass es eine weitere Stelle mit identischen Aufgabe gibt, die aber anders vergütet werden soll, er es als seine Aufgabe ansieht, zu prüfen, ob dem so sein kann und ggf. einer Bewertung unterziehen muss, damit es eben keine Unstimmigkeiten im SG gibt, weil zwei Stellen mit identischer Tätigkeit ungleich vergütet werden. Und dies sollte im besten Fall vor der Ausschreibung geschehen. Aber die Nachfrage bezog sich auch eher auf die Aussagen von Saggse und Pauli II, die mit meiner Eingangsfrage weniger zu tun hatten, weil eben nun schon bewertet wurde. Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.