Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber Euch will entgegenkommen und einer Person neue Aufgaben übertragen (Fachkoordination), damit zumindest eine Person höhergruppiert werden kann. Ob und welche Höhergruppierung damit verbunden ist, kann hier keiner beantworten.
Ob die Rechtsmeinung des AG richtig ist (das die EG 9a die "richtige" Eingruppierung für Eure bisherigen Tätigkeiten ist, oder eine höhere - oder niedrigere) kann hier niemand ohne konkrete Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung und vorliegen der Arbeitsvorgänge beantworten. Falls Ihr der Meinung seid, dass die Eingruppierung falsch ist, ist ein (pauschaler) Antrag nicht das richtige Mittel der Wahl, denn dies ist im TVöD nirgends vorgesehen. Ihr müsst Euch eine Rechtsmeinung bilden, welches Eurer Meinung nach die richtige Eingruppierung ist und den Anspruch (ggfls. gerichtlich) geltend machen. Für die Eingruppierung ist nicht entscheidend, wie andere Beschäftigte anderer Kommunen eingruppiert sind und auch nicht, wie andere Kommunen die Stellen für Beamte ausgewiesen haben.