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Wechsel aus der Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst –Erfahrungsstufe mitnehmen

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Schwertfisch:
Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einer wichtigen beruflichen Entscheidung und hoffe auf hilfreiche Tipps und Erfahrungen von euch.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin derzeit als Obermaat (SAZ8) bei der Bundeswehr im mittleren Dienst tätig und werde meine Dienstzeit bald beenden. Im Anschluss plane ich, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst zu machen. Da sowohl meine aktuelle Tätigkeit als auch die Ausbildung im mittleren Dienst angesiedelt sind, stellt sich für mich die Frage, ob ich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung direkt mit einer ähnlichen oder sogar gleichen Erfahrungsstufe wie bei der Bundeswehr einsteigen könnte.
Hat jemand hier schon einmal den Wechsel vollzogen? Wie verhält es sich mit der Übernahme der Erfahrungsstufen beim Wechsel in ein Anstellungsverhältnis? Werden die dienstlichen Erfahrungen als Soldat anerkannt, und wenn ja, wie wirkt sich das auf die Einstufung im Tarifvertrag aus?
Ich freue mich über jede Information und bin gespannt auf eure Berichte!


Vielen Dank im Voraus!

Casa:
Die bisherige Tätigkeit muss für die zukünftige einschlägig sein, bspw. BW Personalsachbearbeitung -> öD Personalsachbearbeitung.

Warzenharry:
Moin Matrose  ;D,

das kann man ganz klar mit "Kommt drauf an" beantworten.

Wechselst du aus der Truppe in eine Behörde des Bundes, dann werden deine 8 Jahre als SaZ mit zur Berechnung etwaiger Erfahrungsstufen heranngezogen, sofern du die Beamtenlaufbahn einschlägst. Bleibst du Angestellter müsste ich mich diesbbezüglich erst mal schlau machen.

Wechselst du jedoch in eine Landes oder Komunalbehörde, musst du die jeweiligen Laufbahnverordnungen ansehen. Viele BL erkennen die Zeit als SaZ nämlich nicht an, was bedeutet, du fängst an wie jemand, der noch nie was mit dem öD zu tun hatte.

Wenn du noch Fragen hast, darfst du gerne fragen.

Grüße

untersterDienst:
Servus aus Bayern,
wir hatten bei uns damals im Vorbereitungsdienst (Beamte) mehrere SaZ8-12, die die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben, im Verwaltungsdienst, ja SaZ ist Beamter auf Zeit.
Die hatten, so weit ich mich erinnere einen E oder einen Z Schein, was auch immer dies war.
Frag doch mal am besten auch bei deinem Berufsförderungsdienst nach, so etwas gab es zu meiner Zeit beim Bund ca. 2000 rum war das.

VG

Warzenharry:

--- Zitat von: Casa am 05.09.2024 15:49 ---Die bisherige Tätigkeit muss für die zukünftige einschlägig sein, bspw. BW Personalsachbearbeitung -> öD Personalsachbearbeitung.

--- End quote ---

Das ist so nicht korrekt. Gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BBesG: 

"Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
....
2.
    Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
...."

Das heißt, es ist völlig unerheblich ob Kampfschwimmer, Panzermann oder S3 OrgFw. Jahre sind Jahre.

Sofern eine gleiche Verwendungsart vorliegt und man sich innerhalb der selben Ebene (md, gD, hD) befindet, kann dies zu einer verkürzung der Probezeit führen, das war es aber auch schon mit der verwendungsgleichen / nahen Tätigkeit

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