Autor Thema: [Allg] Nach der Anwärterzeit Urkunde eines anderen Dienstherren annehmen  (Read 2980 times)

Justizangehöriger74

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Hallo zusammen,

Lange gesucht, aber leider kein Ergebnis zu meiner Frage gefunden.
Ich ziehe es in Erwägung nach der Beendigung meiner Laufbahnprüfung im mittleren Dienst eine Wechsel meines Dienstherren vorzunehmen. In meinem Fall möchte ich in einer anderen JVA tätig sein. Da ich mit Beendigung meiner Anwärterzeit eine neue Urkunde zum Beamten auf Probe erhalten werde, ist meine Frage nun ob ich diese Urkunde von einer anderen JVA annehmen kann und somit eine unbürokratische „Versetzung“ durchziehen kann?
Muss ich in diesem Fall dennoch einen Versetzungsantrag stellen oder reicht es in Absprache mit der neuen JVA meiner aktuellen JVA über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen?

Ich danke im voraus für Ihre Hilfe!
« Last Edit: 26.09.2024 23:33 von Admin »

Bruce Springsteen

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Geht nur über Antrag, außer du bist für 2 Minuten komplett aus dem Beamtenverhältnis entlassen.  ;) Davon gehe ich mal nicht aus, also erfolgt die Versetzung im Rahmen der Raubernennung, in dem du die neue Urkunde annimmst und die alte damit automatisch erlischt.

Dafür müssen sich aber vorab die alte und neue Dienststelle absprechen, wann der Zeitpunkt ist. Du musst deine alte Dienststelle schon in Kenntnis setzen, wenn du eine neue Stelle annimmst. ;)

Matze1986

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Wollen Sie in ein anderes Bundesland wechseln?
Wenn nicht, bleibt ihr aktueller Dienstherr auch der zukünftige Dienstherr.
"Raubernennung" funktioniert nur bei Dienstherrenwechsel...
Ansonsten: Versetzungsantrag stellen.

Hain

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Warum sollte hier versetzt werden? Raubernennung? Hier endet ein Beamtenverhältnis (das auf Widerruf) und ein neues soll beginnen. Wer die Urkunde zum Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe aushändigt, hat Dich.

Helli04

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Was lässt mich nur gerade an der Qualität des Vorbereitungsdienstes zweifeln  :D?

untersterDienst

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Raubernennung - Absprechen, Versetzung?
Puhhhhh Vorbereitungsdienst im Beamtenrecht wohl total ausgelassen ?

Sorry, bei solchen Antworten ist der Ersteller ja vollkommen verwirrt!
Ich empfehle das BeamtSG dann die jeweiligen Landesnormen und ein wenig Selbststudium, dann geht das mit der Urkunde auch gut.


was_guckst_du

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..ich denke mal, dass Beamtenrecht nicht zur Kernkompetenz eines JVA-Beamten gehören muss...insofern ist die gestellte Frage durchaus legitim...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Zauberberg

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Ich würde jetzt nicht zweifeln an der Qualität des Vorbereitungsdienstes !

Das eine Beamtenverhältnis ist mit bestehen der Laufbahnprüfung beendet, dass neue (auf Probe) beginnt mit Ernennug, bzw. Aushändigung der Urkunde. Ich würde diesesschon koordieren wollen, damit keine "Leerzeit" entsteht,ansonsten zahlt am "Lehrgeld".
Es ist ja kein Raub in dem Sinne, wo man eine neue Urkunde annimmt während quasi die alte noch läuft, da gibt es keinen "Leerraum". Im dargestellten Fall kann dieser schon entstehen.
So bei einem Kollegen, ach Sie sind fertig ? Bestanden, Glückwunsch ! War aber nichts vorbereitet und es entstand eine Lücke zwischen den Beamtenverhältnissen.

Casa

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Richtig @Hain und @Matze1986.


JVAen sind keine eigenen Personen und daher nicht dienstherrenfähig. Dienstherr ist das jeweilige Bundesland.

Eine Raubernennung beendet ein bestehendes Beamtenverhältnis und begründet ein neues Beamtenverhältnis. der Das Beamtenverhältnis des BaW endet nach der Ausbildung, sodass zumindest ohne Ernennung vor Ablauf der Zeit als BaW der neuen Dienstherr keine Raubernennung durchführen kann.


Zitat
..ich denke mal, dass Beamtenrecht nicht zur Kernkompetenz eines JVA-Bewamten gehören muss...insofern ist die gestellte Frage durchaus legitim...

Bei JVA-Beamten ist Beamtenrecht regelmäßig Ausbildungsinhalt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

was_guckst_du

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Bei JVA-Beamten ist Beamtenrecht regelmäßig Ausbildungsinhalt.

...natürlich...und Finanzwesen auch...

...trotzdem muss man beides im täglichen Dienst in der JVA nicht unbedingt ständig umunfänglich beherrschen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Beamter

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Geht nur über Antrag, außer du bist für 2 Minuten komplett aus dem Beamtenverhältnis entlassen.  ;) Davon gehe ich mal nicht aus, also erfolgt die Versetzung im Rahmen der Raubernennung, in dem du die neue Urkunde annimmst und die alte damit automatisch erlischt.

Dafür müssen sich aber vorab die alte und neue Dienststelle absprechen, wann der Zeitpunkt ist. Du musst deine alte Dienststelle schon in Kenntnis setzen, wenn du eine neue Stelle annimmst. ;)

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clarion

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Moin bei Beamten auf Widerruf ist doch die Widerrufsbedingung doch schon in der Urkunde formuliert,  i.d.R. das Bestehen der Prüfungen. Ab der Minute in der die Bedingung eintritt, ist man kein Beamter mehr. Natürlich kann man in der Minute danach eine neue Ernennungsurkunde eines beliebigen Dienstherrn annehmen. Zum guten Ton gehört es m.E., diese Absicht rechtzeitig zu kommunizieren.

Rheini

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Hat der TE schon hier sich geäussert, bei welchem Dienstherrn er die BaP Urkunde angeboten wird und bei welchem Dienstherrn er lieber BaP werden möchte?

Casa

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Hat der TE schon hier sich geäussert, bei welchem Dienstherrn er die BaP Urkunde angeboten wird und bei welchem Dienstherrn er lieber BaP werden möchte?

Welche Rolle spielt das?
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Bruce Springsteen

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Vier nichts aussagende Worte. ♥

Zum Thema: Er zieht es in Erwägung...