Wenn du in die JVA Y willst und dich JVA Y auch will, solltest du die Sache mit JVA Y und deinem Dienstherren klären. Bzw. kannst du immer deinen Wunsch ggü. JVA Y und deiner personalsachbearbeitenden Stelle bei deinem Dienstherren, aktuell wohl Jemand aus dem Bereich Ausbildung (Personal), mitteilen.
Nimmst du eine Urkunde an, kann dich das Land auf einer freien Stelle in jeder JVA des Bundeslandes einsetzen. Wenn dir dein zukünftiger Verwendungswunsch nicht gefällt, kannst du die Ernennungsurkunde ablehnen bzw. nimmst sie nicht an.