Autor Thema: Mobiles Arbeiten und die Mindestanwesenheit in der Dienstelle  (Read 2881 times)

clarion

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Ja das ist nun mal so. Wenn sich Leute daneben benehmen, wird sanktioniert. Und wenn sich zu viele daneben benehmen, dann trifft es Alle. Die können sich dann bei den Kollegen bedanken.

Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!

MoinMoin

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Ja das ist nun mal so. Wenn sich Leute daneben benehmen, wird sanktioniert. Und wenn sich zu viele daneben benehmen, dann trifft es Alle. Die können sich dann bei den Kollegen bedanken.

Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!
In Niedersachsen schon, da es die Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit
in der niedersächsischen Landesverwaltung gibt.

clarion

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Ich meine mich zu erinnern,  dass diese 81iger unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den betrieblichen Abläufen steht.

Umlauf

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Der Dienstherr muss gar kein Homeoffice gewähren!

Da es nur 75% Arbeitsplätze gibt und auch keine weitere Immobilie angemietet werden soll,
Bleibt dem Dienstherren gar nichts anderes übrig. Sonnst müsste er Mitarbeiter freistellen und gleichzeitig bezahlen. Er käme in den Annahmeverzug. Sprich es haben beide Seiten etwas davon.

Da wir sehr Mint-lastig sind, brennt das Fachkräfteproblem heißer als woanders.

MoinMoin

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Ich meine mich zu erinnern,  dass diese 81iger unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den betrieblichen Abläufen steht.
Sicherlich wie alle Vereinbarungen, ich denke Feuerwehr bekommt idR kein HO.
Unter dem Askept würde aber der Satz: Der AG muss keinen Urlaub gewähren auch stimmen  ;D

NelsonMuntz

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Ich verstehe das dahinterliegende Problem nicht wirklich. Wenn es bei der alten Regelung keine Verhaltensänderung durch entsprechende Sanktionierung gab, warum sollte dies nun bei der neuen anders sein?

Erinnert mich irgendwie an die Erziehung im Grundwehrdienst vor vielen, vielen Jahren, als es bei Fehlverhalten einzelner eine Saktionierung des ganzen Zuges gab. Letzlich mündet das Führungsversagen der obersten Ebenen dadurch einfach in einem (häufig unschönen) Selbstregulierungsprozess auf MA-Ebene. Der AG könnte direkt Handtücher und Seifenstücke bereitlegen ;)

Ganz im Ernst: Wer sich Regeln ausdenkt, muss diese auch durchsetzen können und wollen.

Aber warum eigentlich nicht den anderen Weg gehen: Sofern sich bei der Überreizung der Regelung zur mobilen Arbeit keine negativen Konsequenzen zeigen, könnte man die DV ja auch ausweiten  - das ist jedenfalls unsere Konsequenz gewesen, nachdem auch hier die DV nicht ernst genommen wurde, die Arbeitsergebnisse aber weiterhin gestimmt haben.

folgorlon

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Hallo nach Frankfurt am Main!

Die DV mobiles Arbeiten ist freiwillig vom AG aus. Es könnten auch nur 2 Tage MA drin stehen, man sollte mMn nicht zu hart an die Sache herangehen. Es wird auf jeder Stufe des Flexiblen Arbeitens oder des Arbeitens im Büro Mitarbeiter geben, die versuchen das System auszuhebeln.

Unabhängig davon sehe ich mehr Verantwortung auf Referatsleiterebene, statt von ganz oben (Präsident) alle Einzelfälle absegnen zu müssen. Das ist meines Wissens mit der DV mobiles Arbeiten nicht wirklich geplant. Dass bei den Referatsleitern einige Fehlbesetzungen ohne Führungskompetenz dabei sind, hilft der Sache leider nicht.

Ich persönlich denke, dass am Ende des Tages die Leute sich ihre eigenen Regeln machen werden, wenn keine Möglichkeit gefunden wird die Dienstreisen oder Krankentage anders in das System der Anwesenheit einzuflechten.

Bei der Ausarbeitung der DV kann nur versucht werden, die individuellen Missbrauchsspielraum zu minimieren, wenn er durch das mittlere Management nicht verantwortungsvoll gesteuert und kontrolliert wird. Zusätzlich sollte man auf das Frustrationspotential hinweisen und darauf, dass es relativ kurzsichtig ist die Daumenschrauben der DV so Stück für Stück anzuziehen.

Ein Punkt noch zur Anmietung der Gebäude: Wenn alle im mobilen Arbeiten sind, ist die Auslastung der Arbeitsplätze ggf. so niedrig, dass die BIMA Probleme macht und Räumlichkeiten reduziert.

Grüße aus dem Sauerland!