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Mobiles Arbeiten und die Mindestanwesenheit in der Dienstelle

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MoinMoin:
Genauso ist es, die Leute sind dann plötzlich sehr kreativ und skrupellos, was den potenziellen Arbeitszeitbetrug angeht.

clarion:
Meine Güte bis vor 4,5 Jahren war 5 Tage Präsenz vollkommen normal und wurde nicht in Frage gestellt.

Umlauf:

--- Zitat von: clarion am 06.09.2024 22:04 ---Meine Güte bis vor 4,5 Jahren war 5 Tage Präsenz vollkommen normal und wurde nicht in Frage gestellt.

--- End quote ---

Nichts gegen die Präsenz am Freitag. Da bin ich dabei.

Aber: um 4 Tage Urlaub zu nehmen, muss der Beschäftigte am 5. Tag 8 Stunden da sein. Weil er gar keine Chance hat, es über die flexible Gleitzeit abzupuffern. Alles anderen können es über die Woche verteilen, so dass sie freitags nach 4 Stunden gehen könnten oder mobiles Arbeiten.

Genau deswegen verfängt das Argument mit vor 5 Jahren nicht.
Damals ist man in die Dienststelle gekommen und konnte bereits nach 2 Stunden gehen und den Rest über die Gleitzeit schieben.
Genau dieses Möglichkeit ist nach dem jetzigen Planungsstand ganz konkret ausgeschlossen.

Wenn dass ganze dann durch Fortbildung oder Dienstreise passiert, sehe ich in meinen Augen auch eine Benachteiligung, obwohl es formal für alles gilt.

Hier stehen 2 Dienstvereinbarungen in Konkurrenz: die Flexible Arbeitszeit und das Mobile Arbeiten.

clarion:
Ich gehe davon aus, dass ihr die Vorteile des mobilen Arbeit zu schätzen wisst.  Dann kann man m.E. auch die wenigen Nachteile in Kauf nehmen. Ich wüsste auch nicht, dass ich jemals erlebt habe, dass jemand von Mo bis Do krank oder im Urlaub war und freitags dann gearbeitet hat.

Casa:
Dienstreisen von Mo-Do wird es wohl auch nicht wöchentlich geben.

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