Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:
Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.
Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.
UND,....
Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.
Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.
Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.