Autor Thema: Überstunden streichen  (Read 2474 times)

Sebastian2

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Überstunden streichen
« am: 06.09.2024 09:26 »
Hallo,

darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?

TVOEDAnwender

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #1 am: 06.09.2024 09:32 »
Wenn es keine angeordneten Überstunden sind, sondern Arbeitszeitguthaben auf einem Zeitkonto bei flexibler oder gleitender Arbeitszeit, dann ja:

Zitat
In einigen Betrieben bestehen Zeitkonto-Regelungen, bei denen Guthaben ab einem festgelegten Saldo
gekappt, also ersatzlos gestrichen werden.
- Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht dann nicht geltendem Arbeitsrecht,
wenn der Arbeitnehmer die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit beeinflussen kann – wie dies zum Beispiel bei
Gleitzeitregelungen möglich ist. Eine Kappungsregelung stellt daher eine zulässige Grenze persönlicher
Arbeitszeitflexibilität dar, denn der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit für
einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn die Kappung unterbleiben soll. Der Arbeitgeber bringt mit der
Kappungsregelung zu-gleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus
ablehnt.
- Sieht sich ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, die Kappungsgrenze einzuhalten, muss er dies seiner
Führungskraft anzeigen. Versäumt der Arbeitnehmer dies und verlangt später die Auszahlung oder Wiedergutschrift der auf dem Zeitkonto gesammelten Stunden, dann müsste er im gerichtlichen Streitfall beweisen, dass ihm erstens die Einhaltung der Kappungsgrenze unmöglich war und dass er zweitens trotz Nichtanzeige an den Vorgesetzten die Kappung nicht verschuldet hat. Denn das „Auflaufenlassen“ von Guthaben auf dem Zeitkonto führt nicht zu einer „Annahme“ dieser Stunden durch den Arbeitgeber nach den Grundsätzen
des allgemeinen Schuldrechts. Die Verpflichtung zum Ausgleich des Zeitkontos obliegt bei einer solchen
Regelung dem Arbeitnehmer.
Quelle: https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Zeitkonto_1.pdf

Zitat
Die Kappung von Zeitsalden ist individualarbeitsrechtlich problematisch, soweit der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Allerdings können betriebliche Regelungen zur Kappung von Arbeitszeitsalden als Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit wirksam sein. Nach derartigen Regelungen werden also Arbeitszeiten, die über das gesetzliche Maß (oder eine betrieblich geregelte Zeitsaldengrenze) hinausgehen, nicht auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Dadurch wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer von den Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur innerhalb des gesetzlichen bzw. betrieblich festgelegten Rahmens Gebrauch machen kann. Allerdings können derartige Regelungen nicht in vergütungsrechtlich geschützte Positionen des einzelnen Arbeitnehmers eingreifen. Denn der Arbeitnehmer hat für geleistete Arbeit grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Will der Arbeitgeber den Aufbau von Zeitsalden im Rahmen persönlicher Arbeitszeitflexibilität begrenzen, so muss er gegenüber dem Arbeitnehmer unverzüglich zum Ausdruck bringen, dass entsprechende Arbeitszeiten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wie dies beim "Leitplankenkonto" der Fall ist. Die Frage, ob Arbeitsstunden, die nach der betrieblichen Regelung zunächst "gekappt" wurden, im Einzelfall doch anzurechnen bzw. zu vergüten sind, ist im Einzelfall danach zu bewerten, ob der Arbeitgeber die Arbeitsstunden ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-arbeitszeitgestaltung-1221-persoenliche-verhinderung-des-arbeitnehmers_idesk_PI42323_HI15283894.html

KlammeKassen

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #2 am: 06.09.2024 11:38 »
Hallo,

darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?

Dann einfach vorher abbauen.... komme was wolle

Umlauf

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #3 am: 06.09.2024 12:49 »
Hallo,

darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?

Gleitzeitstunden, also nichts offiziell angeordnet können jeden Monat gestrichen werden.
Weiter verbreitet ist die 40 Stunden Grenze.

Wir hier haben großes Glück. Bei uns wird nur zum Jahreswechsel auf 40 Stunden gekappt.

Die 40 Stunden sind von einem Gesetz abgeleitet, habe es aber nicht im Kopf.

Alien1973

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #4 am: 06.09.2024 12:53 »
Die 40 Stundengrenze hatten wir auch mal, wurde allerdings durch eine neue Dienstvereinbarung obsolet. Jetzt dürfen wir das 4-fach der Wochenstunden, bei Vollzeit also 39x4 = 156 Gleitstunden, aufbauen.

Nach unten allerdings nur 10 Minusstunden, dann kommt schon die Benachrichtigung...  ;)

egotrip

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #5 am: 06.09.2024 21:27 »
Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:

Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.

Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.

UND,....

Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.

Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.

Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.


Umlauf

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« Antwort #6 am: 07.09.2024 08:40 »
Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:

Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.

Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.

UND,....

Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.

Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.

Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.

Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.

MoinMoin

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« Antwort #7 am: 07.09.2024 09:11 »
Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:

Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.

Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.

UND,....

Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.

Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.

Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.

Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.
Die alternative wäre doch, dass der Beschäftigte minutenlang vor der Stempeluhr sitzt, damit er punktgenau auf NULL kommt  :o

Aber klar: ein auf kleiner als 1-2h würde dafür auch reichen.

Umlauf

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« Antwort #8 am: 07.09.2024 17:57 »
Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.

Bei uns übrigens 40 Stunden.

MoinMoin

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« Antwort #9 am: 07.09.2024 18:03 »
Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.

Bei uns übrigens 40 Stunden.
bei uns 60

Aber das ist allerdings nicht die Alternative, um die Leute zu disziplinierend, damit sie nicht einen 40h Berg ewig vor sich her zuschieben.
insofern könnte man statt 40 auch 8 sagen

Umlauf

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« Antwort #10 am: 07.09.2024 18:27 »
Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.

Bei uns übrigens 40 Stunden.
bei uns 60

Aber das ist allerdings nicht die Alternative, um die Leute zu disziplinierend, damit sie nicht einen 40h Berg ewig vor sich her zuschieben.
insofern könnte man statt 40 auch 8 sagen

Ja, 8 wäre ein Kompromiss.

Ich würde ja, aus dem Plus kommend, an der Stechuhr auf +0,25 Stunden zielen. Da soll jemand etwas dagegen sagen und meinen, dass ich hätte Minus machen sollen.

Manche Verantwortliche erfinden Regeln auch der Regeln wegen ohne Sinn und Verstand.

egotrip

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« Antwort #11 am: 07.09.2024 21:47 »
Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:

Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.

Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.

UND,....

Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.

Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.

Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.

Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.

Ja, vor allem, wenn man das mal verschriftlicht vor Augen hatte, dass bei etwa 1700 Mitarbeitern mal schnell 5000 bis 8000 Stunden verfallen und zusätzlich etwa jedes Jahr 1000 Stunden vom Gehalt abgezogen werden.

Im Schnitt sind das jedes Jahr ein monetärer Wert von etwa 250.000 Euro.

clarion

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« Antwort #12 am: 08.09.2024 08:32 »
Das mit dem Nulldurchgang habe ich noch nie gehört.  Bei uns sind es minus 10 bis plus 40 zum Quartalsende. In dem Bereich zu bleiben,  ist gut machbar.

Fragmon

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« Antwort #13 am: 09.09.2024 15:02 »
Das mit dem Nulldurchgang habe ich noch nie gehört.  Bei uns sind es minus 10 bis plus 40 zum Quartalsende. In dem Bereich zu bleiben,  ist gut machbar.

Ist bei uns auch so. Bei uns liegt der Grünbereich zwischen -20 und +40. Sobald man diese Grenzen überschreitet, hat man ein Jahr Zeit, in diesen Korridor zu gelangen. Sollte man dieses zwischenzeitlich kurz erreichen, wird die Jahresscheibe wieder zurückgesetzt. Schafft man die +40 Stunden nicht innerhalb eines Jahres zu unterschreiten, wird das Gleitzeitkonto auf 40 Stunden zurückgesetzt.

Das mit dem Gehaltsabzug habe ich aber auch noch nicht gehört.

MoinMoin

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« Antwort #14 am: 09.09.2024 16:07 »
Also wenn einer bei euch jemand ein Jahr lang unter -20 bleibt, dann passiert nichts?