Autor Thema: Dauerhafte Zulage  (Read 697 times)

Rocket

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Dauerhafte Zulage
« am: 10.09.2024 14:28 »
Bis vor 2 Jahren wurde meine Stelle vom AG fälschlicherweise mit EG 9a vergütet. Seit dem mit EG 9c.

Dieses gilt jedoch nur für die Kollegen, die auch die Voraussetzungen erfüllen (z.B. die 20 Jahre oder AII). Ich erhalte seit dem EG 9a mit entsprechender Zulage.

So weit so gut und wird auch nicht von mir bemängelt.

Den AII-Lehrgang zu absolvieren wurde mir nicht angeboten bzw. es wurde auch mit niemanden bisher drüber gesprochen, dass dieser gemacht werden müsste.

Grundsätzlich kann ich mich mit der Regelung anfreunden. Die Frage ist halt, ob dieses Verfahren rechtens ist und meine Kommune als AG das dauerhaft so durchziehen darf/kann?
Er versucht dadurch sicher auch die Kosten eines AII-Lehrgangs zu sparen, da das an die 30 Personen bei uns betrifft.

Danke.

TVOEDAnwender

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Antw:Dauerhafte Zulage
« Antwort #1 am: 10.09.2024 15:14 »
Im Zweifel kann das Ewigkeiten so weiterlaufen:
Zitat
Vorbemerkung Nr. 7 Absatz 3:

(3) 1Hat eine Beschäftigte/ein Beschäftigter die für ihre/seine Eingruppierung
nach den Absätzen 1 und 2 vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist
ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen. 2Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der
Ausbildung, erhält sie/er mit Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine
persönliche Zulage.


Solltest Du dann irgendwann durch Zeitablauf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a erreichen:

Zitat
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber

wäre alles in Tuti. Dann wärst du zu diesem Zeitpunkt in EG 9c eingruppiert, die Zulage würde wegfallen.

Du hast nur ein Problem. Da du nur eine Zulage zwischen 9a/9c nach Nr. 7 (3) bekommst, bist Du weiterhin in EG 9a eingruppiert. D.h. der Arbeitgeber kann immer noch jederzeit dir andere Tätigkeiten der EG 9a übertragen und die Zulage würde einfach wegfallen.

Zweites Problem ist, dass Du wahrscheinlich auf deiner aktuellen Stelle "gefangen" bist, da du ohne Verwaltungslehrgang II bei Bewerbungen auf andere Stellen - je nach Ausschreibungspraxis deines Arbeitgebers - keine Chance hast.