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Überstunden streichen
Sebastian2:
Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
TVOEDAnwender:
Wenn es keine angeordneten Überstunden sind, sondern Arbeitszeitguthaben auf einem Zeitkonto bei flexibler oder gleitender Arbeitszeit, dann ja:
--- Zitat ---In einigen Betrieben bestehen Zeitkonto-Regelungen, bei denen Guthaben ab einem festgelegten Saldo
gekappt, also ersatzlos gestrichen werden.
- Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht dann nicht geltendem Arbeitsrecht,
wenn der Arbeitnehmer die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit beeinflussen kann – wie dies zum Beispiel bei
Gleitzeitregelungen möglich ist. Eine Kappungsregelung stellt daher eine zulässige Grenze persönlicher
Arbeitszeitflexibilität dar, denn der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit für
einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn die Kappung unterbleiben soll. Der Arbeitgeber bringt mit der
Kappungsregelung zu-gleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus
ablehnt.
- Sieht sich ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, die Kappungsgrenze einzuhalten, muss er dies seiner
Führungskraft anzeigen. Versäumt der Arbeitnehmer dies und verlangt später die Auszahlung oder Wiedergutschrift der auf dem Zeitkonto gesammelten Stunden, dann müsste er im gerichtlichen Streitfall beweisen, dass ihm erstens die Einhaltung der Kappungsgrenze unmöglich war und dass er zweitens trotz Nichtanzeige an den Vorgesetzten die Kappung nicht verschuldet hat. Denn das „Auflaufenlassen“ von Guthaben auf dem Zeitkonto führt nicht zu einer „Annahme“ dieser Stunden durch den Arbeitgeber nach den Grundsätzen
des allgemeinen Schuldrechts. Die Verpflichtung zum Ausgleich des Zeitkontos obliegt bei einer solchen
Regelung dem Arbeitnehmer.
--- End quote ---
Quelle: https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Zeitkonto_1.pdf
--- Zitat ---Die Kappung von Zeitsalden ist individualarbeitsrechtlich problematisch, soweit der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Allerdings können betriebliche Regelungen zur Kappung von Arbeitszeitsalden als Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit wirksam sein. Nach derartigen Regelungen werden also Arbeitszeiten, die über das gesetzliche Maß (oder eine betrieblich geregelte Zeitsaldengrenze) hinausgehen, nicht auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Dadurch wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer von den Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur innerhalb des gesetzlichen bzw. betrieblich festgelegten Rahmens Gebrauch machen kann. Allerdings können derartige Regelungen nicht in vergütungsrechtlich geschützte Positionen des einzelnen Arbeitnehmers eingreifen. Denn der Arbeitnehmer hat für geleistete Arbeit grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Will der Arbeitgeber den Aufbau von Zeitsalden im Rahmen persönlicher Arbeitszeitflexibilität begrenzen, so muss er gegenüber dem Arbeitnehmer unverzüglich zum Ausdruck bringen, dass entsprechende Arbeitszeiten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wie dies beim "Leitplankenkonto" der Fall ist. Die Frage, ob Arbeitsstunden, die nach der betrieblichen Regelung zunächst "gekappt" wurden, im Einzelfall doch anzurechnen bzw. zu vergüten sind, ist im Einzelfall danach zu bewerten, ob der Arbeitgeber die Arbeitsstunden ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.
--- End quote ---
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-arbeitszeitgestaltung-1221-persoenliche-verhinderung-des-arbeitnehmers_idesk_PI42323_HI15283894.html
KlammeKassen:
--- Zitat von: Sebastian2 am 06.09.2024 09:26 ---Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
--- End quote ---
Dann einfach vorher abbauen.... komme was wolle
Umlauf:
--- Zitat von: Sebastian2 am 06.09.2024 09:26 ---Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
--- End quote ---
Gleitzeitstunden, also nichts offiziell angeordnet können jeden Monat gestrichen werden.
Weiter verbreitet ist die 40 Stunden Grenze.
Wir hier haben großes Glück. Bei uns wird nur zum Jahreswechsel auf 40 Stunden gekappt.
Die 40 Stunden sind von einem Gesetz abgeleitet, habe es aber nicht im Kopf.
Alien1973:
Die 40 Stundengrenze hatten wir auch mal, wurde allerdings durch eine neue Dienstvereinbarung obsolet. Jetzt dürfen wir das 4-fach der Wochenstunden, bei Vollzeit also 39x4 = 156 Gleitstunden, aufbauen.
Nach unten allerdings nur 10 Minusstunden, dann kommt schon die Benachrichtigung... ;)
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