Autor Thema: Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit  (Read 2345 times)

HeikoBlume

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Guten Tag,

es geht sich um folgendes: Der AG hat festgestellt das es zwischen uns nicht passt. Er legte mir daraufhin einen Aufhebungsvertrag vor den ich natürlich nicht unterschrieben habe. Ich habe Ihm gesagt das er mir eine Kündigung ausstellen sollen und zwar so wie es die Kündigungsfrist des TV-L vorsieht. Ich habe allerdings schon im Gespräch gemerkt das der AG die Kündigungsfristen anscheinend nicht einhalten will den er ist meiner Ansicht nach verpflichtet laut der Kündigungsfrist mir die Kündigung fristgerecht zu übergeben. Er allerdings vertritt die Ansicht das ich diese erst mit Ablauf erhalte und zwar am letzten Tag des Monats.

Ich habe so etwas in meiner ganzen beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt den ich kenne es so, das wenn es zwischen den Parteien nicht passt man die Kündigung überreicht seitens des AG und man dann freigestellt wird.

Der AG zeigt mir auch weiterhin das er nicht bereit ist mit mir zu kommunizieren, das soll heißen er ist noch nicht mal bereit mit mir in Kontakt zu treten.

 

TVOEDAnwender

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #1 am: 06.09.2024 09:49 »
Er kann die Probezeit bzw. die Wartefrist nach dem KSchG bis zum letzten Tag ausreizen, wenn er dies will. Er geht halt nur das Risiko damit ein, dass ggfls. der rechtzeitige Zugang der Kündigung nicht mehr klappt, z.B. wenn er Dir die Kündigung persönlich am letzten Tag im Betrieb übergeben will und du zufälligerweise an diesem Tag arbeitsunfähig erkrankt sein solltest....
Einen Anspruch auf Freistellung hast Du nicht, auch nach einer ausgesprochenen ordentlichen Kündigung bist Du weiterhin verpflichtet bis zum letzten Tag Deine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Casa

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #2 am: 06.09.2024 11:38 »
Das sehe ich wie mein Vorredner.
Im öD ist der AG schon unter Untreuegesichtspunkten verpflichtet deine Arbeitskraft in Anspruch zu nehmen. Nur bei ganz gravierenden Umständen kommt eine Freistellung bis Ablauf der Kündigungsfrist überhaupt in Betracht. Die gravierenden Umstände würde ich in Art und Schwere vergleichbar mit Gründen für eine außerordentliche Kündigung einordnen. Lägen diese Gründe vor, würde der AG aber wohl außerordentlich kündigen.
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TVOEDAnwender

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #3 am: 06.09.2024 14:33 »
Zitat
Ich habe allerdings schon im Gespräch gemerkt das der AG die Kündigungsfristen anscheinend nicht einhalten will den er ist meiner Ansicht nach verpflichtet laut der Kündigungsfrist mir die Kündigung fristgerecht zu übergeben.

Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere, vertritts Du wahrscheinlich die gleiche (falsche) Ansicht zu Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit bzw. Wartefrist KSchG, die ich in diesem Thread schon einmal auseinandergenommen habe: 
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124120.msg366166.html#msg366166

HeikoBlume

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #4 am: 10.09.2024 14:40 »
Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.

Casa

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #5 am: 10.09.2024 14:43 »
Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.


Dann kommt die Kündigung in einem Umschlag im häuslichen Briefkasten an.

Abgesehen davon ergeben sich bei absehbarer Kündigung und einer AU bis Ende der Kündigungsfrist Zweifel an der Erkrankung. Bis zur klärung ist der AG gut beraten, wenn er das Arbeitsentgelt für die Zeit der AU nicht auszahlt.
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Alien1973

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #6 am: 10.09.2024 16:02 »
Er wird ja wohl eine AU von einem Arzt haben...

Aber auch da kann es Probleme geben. Mein Hausarzt hatte mich krank geschrieben, allerdings nur für eine Woche. Bei der folgenden Woche durfte er mich nicht mehr Krank schreiben, da mein damaliger AG Beschwerde bei der Bayerischen Ärztekammer gegen meine AU eingereicht hat. Ich hatte damals eine Gastroskopie mit beginnendem Magengeschwür, die AU war alles andere als geschwindelt. Dann bin ich halt zu dem Arzt gefahren, der die Gastroskopie durchgeführt hat und aufgrund des Befundes hat mich dann der Krank geschrieben. Beim ersten mal war's mein Hausarzt in Rücksprache mit dem Facharzt.

Also war ich die letzten zwei Wochen bis zur Kündigung krank und mein damaliger AG musste mir meinen Resturlaub auch noch auszahlen. Den hatte er mir nämlich verweigert zu nehmen. Laut Anwalt bei betrieblichen Erfordernissen zulässig, auch wenn bereits gekündigt.

Wo Mittel, da auch Wege....

TVOEDAnwender

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #7 am: 11.09.2024 05:20 »
Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.


Dann kommt die Kündigung in einem Umschlag im häuslichen Briefkasten an.

Abgesehen davon ergeben sich bei absehbarer Kündigung und einer AU bis Ende der Kündigungsfrist Zweifel an der Erkrankung. Bis zur klärung ist der AG gut beraten, wenn er das Arbeitsentgelt für die Zeit der AU nicht auszahlt.
Schau einfach das dir AU nicht genau zur Kündigungsfrist läuft, also lass dich in Zweifel ein paar Tage länger AU schreiben..

Casa

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #8 am: 11.09.2024 10:14 »
Zitat
Schau einfach das dir AU nicht genau zur Kündigungsfrist läuft, also lass dich in Zweifel ein paar Tage länger AU schreiben..

Auch das kann Zweifel wecken.


Abgesehen davon ist die Methode Schwanz einziehen ziemlich unteridisch. Es geht wohl um 14 Tage bzw. ganze 10 Arbeitstage.
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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #9 am: 11.09.2024 11:16 »
Wie ist die Sachlage wenn man bis zum Ende des Monats krankgeschrieben ist? Mir geht es um den Zugang der Kündigung.
Wo ist eigentlich dein Problem?
Der AG möchte früher das AV beenden und nicht bis Monatsende abwarten, dass du weg bist, du willst es verständlicherweise nicht, sondern bis Monatsende Geld bekommen.
Dann geht man zur Arbeit oder der AG stellt dich frei. Die Zustellung der Kündigung ist da für den AG doch auch kein Problem, egal ob Krank, fingiert AU, Urlaub oder untergetaucht.

Apropos Urlaub: Wenn man seinen Urlaub nicht beantragt, dann hat man auch kein Anspruch drauf, dass er ausbezahlt wird und er "verfällt" (sofern man ihn hätte nehmen können).
Oder?

Casa

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #10 am: 11.09.2024 16:19 »
Zitat
Apropos Urlaub: Wenn man seinen Urlaub nicht beantragt, dann hat man auch kein Anspruch drauf, dass er ausbezahlt wird und er "verfällt" (sofern man ihn hätte nehmen können).
Oder?

Nein.


Zitat
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
§ 7 Abs. 4 BUrlG.
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MoinMoin

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #11 am: 11.09.2024 16:39 »
Zitat
Apropos Urlaub: Wenn man seinen Urlaub nicht beantragt, dann hat man auch kein Anspruch drauf, dass er ausbezahlt wird und er "verfällt" (sofern man ihn hätte nehmen können).
Oder?

Nein.


Zitat
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
§ 7 Abs. 4 BUrlG.
Korrekt, aber die Ausgangslage ist doch: der Urlaub kann gewährt werden, aber der AN nimmt ihn nicht.
Kann dann der AG den Urlaub "anordnen" oder wenn der Urlaub nicht genommen wird, obwohl er genommen werden kann, verfällt er dann ?

Casa

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #12 am: 12.09.2024 15:14 »
Zitat
Korrekt, aber die Ausgangslage ist doch: der Urlaub kann gewährt werden, aber der AN nimmt ihn nicht.
Kann dann der AG den Urlaub "anordnen" oder wenn der Urlaub nicht genommen wird, obwohl er genommen werden kann, verfällt er dann ?

Der Zusammenhang im Gesetzestext ist, "kann der Urlaub wegen Beendigung nicht genommen werden."
Auf die vorherige Möglichkeit den Urlaub zu nehmen oder nicht zu nehmen kommt nach dem Gesetz nicht an. Kausal für den Urlaubsabgeltungsanspruch ist einzig das Nichtgenommenwerdenkönnen des Urlaubs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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MoinMoin

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #13 am: 12.09.2024 17:34 »
Im Kern sehe ich das auch so, habe aber bisher noch nichts gerichtsfestes gefunden.

bebolus

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Antw:Probleme im Bezug auf Kündigung in der Probezeit
« Antwort #14 am: 12.09.2024 17:36 »
Im Kern sehe ich das auch so, habe aber bisher noch nichts gerichtsfestes gefunden.

Im Kern sehe ich in dem Post nix Substatzielles