Er wird ja wohl eine AU von einem Arzt haben...
Aber auch da kann es Probleme geben. Mein Hausarzt hatte mich krank geschrieben, allerdings nur für eine Woche. Bei der folgenden Woche durfte er mich nicht mehr Krank schreiben, da mein damaliger AG Beschwerde bei der Bayerischen Ärztekammer gegen meine AU eingereicht hat. Ich hatte damals eine Gastroskopie mit beginnendem Magengeschwür, die AU war alles andere als geschwindelt. Dann bin ich halt zu dem Arzt gefahren, der die Gastroskopie durchgeführt hat und aufgrund des Befundes hat mich dann der Krank geschrieben. Beim ersten mal war's mein Hausarzt in Rücksprache mit dem Facharzt.
Also war ich die letzten zwei Wochen bis zur Kündigung krank und mein damaliger AG musste mir meinen Resturlaub auch noch auszahlen. Den hatte er mir nämlich verweigert zu nehmen. Laut Anwalt bei betrieblichen Erfordernissen zulässig, auch wenn bereits gekündigt.
Wo Mittel, da auch Wege....