Hallo,
hier sind die speziellen Eingruppierungsmerkmale für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik anzuwenden.
Die Eingruppierungsmerkmale beginnen ab EG 6 mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung wie z.B. als Fachinformatiker mit unterschiedlichen Fachrichtungen, u.a. Systemmigration.
Die EG 7 bis 9b bauen durch unterschiedliche zusätzliche Voraussetzungen darauf auf.
Für EG 8 muss die Tätigkeit über Standardfälle hinausgehen und einen Gestaltungsspielraum erfordern, für EG 9a werden zusätzliche Fachkenntnisse notwendig.
Für 9b benötigt es umfassende Fachkenntnisse, also eine weitere Steigerung in Tiefe und Breite gegenüber der EG 9a.
EG 9c gibt es nicht.
Ab EG 10 wird Hochschule (und natürlich entsprechende Tätigkeit) vorausgesetzt.
Tariflich ist EG 9b ohne weiteres möglich - übertariflich geht evtl. auch mehr.