Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Aufstieg nach dem AL II
Aufsteiger123:
Hallo zusammen,
Ich bin Anfang 30 und relativ schnell in der Kommune nach E12 aufgestiegen.
Nun bin ich mittlerweile seit 5 Jahren dort, und möchte in den vergleichbar höheren Dienst aufsteigen.
Problem ist:
- habe nur Mittlere Reife
- habe keinen ersten Studienabschluss so dass ich einen Master in zB Public Management machen könnte.
Was ratet ihr jemand Hochmotiviertem wie mir?
Soll ich mich für den LPA Test anmelden und es dort bei einer bayerischen Landesbehörde versuchen?
Oder habt ihr andere Vorschläge wie ich möglichst schnell weiterkommen kann?
KlammeKassen:
--- Zitat von: Aufsteiger123 am 06.09.2024 12:03 ---Hallo zusammen,
Ich bin Anfang 30 und relativ schnell in der Kommune nach E12 aufgestiegen.
Nun bin ich mittlerweile seit 5 Jahren dort, und möchte in den vergleichbar höheren Dienst aufsteigen.
Problem ist:
- habe nur Mittlere Reife
- habe keinen ersten Studienabschluss so dass ich einen Master in zB Public Management machen könnte.
Was ratet ihr jemand Hochmotiviertem wie mir?
Soll ich mich für den LPA Test anmelden und es dort bei einer bayerischen Landesbehörde versuchen?
Oder habt ihr andere Vorschläge wie ich möglichst schnell weiterkommen kann?
--- End quote ---
Ganz pragmatisch: als Sonstiger Beschäftigter aufsteigen, ansonsten brauchst du einen Master bzw. ein zweites Staatsexamen.
Gibt es überhaupt solche Stellen bei euch?
Bei uns ist E13 aufwärts fast nur Mediziner, Juristen, Tiermediziner
Aufsteiger123:
Ne, bei uns (kleine Kommune) ist bei E12 leider Schluss.
Wo gibt es dann so Stellen für einen "sonstigen Beschäftigten"?
TVOEDAnwender:
Bei "sonstigen Arbeitgebern" ;-)
Der sonstige Beschäftigte ist eine tarifrechtliche Definition, die so gut wie niemand erfüllt. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, welche Anforderungen er an die Bewerber stellt. Tarifrechtlich könnte er auch jedem abgebrochenen Sonderschüler Tätigkeiten nach EG 15 übertragen, er ist nur - wenn im Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person gefordert wird (z.B. EG 13 Fg. 1: wissenschaftliche Hochschulbildung) und der Beschäftigte bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt - bei Nennung des sonstigen Beschäftigten im Tätigkeitsmerkmal und Nichterfüllung dieses Merkmals "Sonstiger" durch den Beschäftigten (Regelfall), eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Also EG 14 statt EG 15.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.09.2024 12:41 ---Gibt es überhaupt solche Stellen bei euch?
Bei uns ist E13 aufwärts fast nur Mediziner, Juristen, Tiermediziner
--- End quote ---
bei uns dann noch MINTler und Gutachter aller Art,
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