Autor Thema: Tätigkeitdarstellung fehlt seit über 12 Monaten  (Read 776 times)

Buntspecht

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Guten Tag,

ich habe eine Frage zu dem vorliegenden Fall.

Hintergrund:

Einstellung vor über 12 Monaten nach TV-L. Bislang wurde keine TD ausgehändigt. Tätigkeitskeitsniveau scheint teils deutlich über der ursprünglichen Einstufung zu liegen.

Gibt es hier sanfte oder auch knallharte Handhabe um den AG zur Aushändigung der TD zu motivieren?

Wie lässt sich am schlausten für eine Stufenerhöhung argumentieren wenn die TD da ist und die Tätigkeiten weiterhin auf höherem Niveau liegen? Gibt es hier Tabellen o.ä. zum Abgleich?

Vielen Dank im Voraus schonmal für eure Antworten!


FearOfTheDuck

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Antw:Tätigkeitdarstellung fehlt seit über 12 Monaten
« Antwort #1 am: 06.09.2024 16:02 »
Tabellen wofür?

Wenn man Aufgaben ausführt, die einem nicht ordentlich übertragen wurden, dann sollte man diese schleunigst nicht mehr ausführen. Sofern der AG Interesse daran hat, dass man sie ausführt, sollte er sie schleunigst übertragen.

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitdarstellung fehlt seit über 12 Monaten
« Antwort #2 am: 06.09.2024 16:16 »
Aufschreiben welche Tätigkeiten der Cheffe dir aufgetragen hat.
Personalamt das Schreiben hingeben, mit der Aufforderung, sie mögen innerhalb von 4 Wochen bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da du danach dich nicht mehr im Stande siehst diese Tätigkeiten auszuüben, da du nicht weißt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da sie dir bisher nicht mitgeteilt wurden.



McOldie

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Antw:Tätigkeitdarstellung fehlt seit über 12 Monaten
« Antwort #3 am: 06.09.2024 16:40 »
Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, soweit sie sich nicht bereits aus einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben.  Dazu gehört auch eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.

Diese Aufgabebeschreibung ist allerdings nicht geeignet, um eine Bewertung der Tätigkeit nach dem Tarifrecht vorzunehmen.

Tagelöhner

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Antw:Tätigkeitdarstellung fehlt seit über 12 Monaten
« Antwort #4 am: 07.09.2024 16:18 »
Aber sie ist dennoch besser als nichts, da sie eine Bindungswirkung entfaltet. In einem nächsten Schritt lässt sich der Arbeitgeber ja auffordern sich dazu einzulassen, welcher dieser Tätigkeiten alleine oder in Kombination zu 50% auszuüben sind, und hieraus ergibt sich ja dann schlussendlich wenigstens teilweise die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung.