Guten Tag,
seit Ende meines dualen Studiums sitze ich seit Oktober 2022 auf einer A9 Stelle. In meiner Behörde ist nun eine interessante A11-Stelle ausgeschrieben und ich bin am Überlegen mich zu bewerben.
Allerdings stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ich mich irgendwann in ein paar Jahren wieder auf eine niedrigere Stelle, also z.B. A10, bewerben würde? Dies könnte ggf. passieren, falls ich mich dazu entscheide wieder zurück in meine Heimat zu ziehen, denn dort ist pure Einöde und ich habe noch nie eine Stellenausschreibung höher als A10 gesehen (ich beobachte die Stellenpools der dortigen Gemeinden/Städte/Landkreise seit über einem Jahr).
Ich habe schon gegooglet und hier im Forum gesucht und herausgefunden, dass man bei der Bewerbung direkt mitteilen sollte, dass man mit einer "Rückernennung" einverstanden ist. Also grundsätzlich ist das alles möglich.
Da aber solche Rückernennungen sicherlich nicht so oft vorkommen und viele vor allem kleinere Gemeinden/Städte sowas vielleicht noch nie gemacht haben, frage ich mich, ob die Chancen einer Einstellung damit geringer werden? Ich kann mir vorstellen, dass wenn sich zwei gleich geeignete Personen auf eine A10 bewerben und bei einer eine Rückernennung erforderlich wäre, sich dann für die andere Person entschieden werden würde, einfach weil es für die Personalstelle unkomplizierter wäre? Oder ist eine solche Rückernennung keine große Arbeit?
Ich würde mich über Einschätzungen und Erfahrungen sehr freuen!