Autor Thema: [Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?  (Read 2358 times)

JohZi

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Guten Tag,

seit Ende meines dualen Studiums sitze ich seit Oktober 2022 auf einer A9 Stelle. In meiner Behörde ist nun eine interessante A11-Stelle ausgeschrieben und ich bin am Überlegen mich zu bewerben.

Allerdings stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ich mich irgendwann in ein paar Jahren wieder auf eine niedrigere Stelle, also z.B. A10, bewerben würde? Dies könnte ggf. passieren, falls ich mich dazu entscheide wieder zurück in meine Heimat zu ziehen, denn dort ist pure Einöde und ich habe noch nie eine Stellenausschreibung höher als A10 gesehen (ich beobachte die Stellenpools der dortigen Gemeinden/Städte/Landkreise seit über einem Jahr).

Ich habe schon gegooglet und hier im Forum gesucht und herausgefunden, dass man bei der Bewerbung direkt mitteilen sollte, dass man mit einer "Rückernennung" einverstanden ist. Also grundsätzlich ist das alles möglich.

Da aber solche Rückernennungen sicherlich nicht so oft vorkommen und viele vor allem kleinere Gemeinden/Städte sowas vielleicht noch nie gemacht haben, frage ich mich, ob die Chancen einer Einstellung damit geringer werden? Ich kann mir vorstellen, dass wenn sich zwei gleich geeignete Personen auf eine A10 bewerben und bei einer eine Rückernennung erforderlich wäre, sich dann für die andere Person entschieden werden würde, einfach weil es für die Personalstelle unkomplizierter wäre? Oder ist eine solche Rückernennung keine große Arbeit?

Ich würde mich über Einschätzungen und Erfahrungen sehr freuen!
« Last Edit: 26.09.2024 23:35 von Admin »

InternetistNeuland

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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Eukalyptus

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Eine Rückernennung ist, praktisch gesehen, nur das Übergeben einer Urkunde. Ob der (neue Dienstherr?) dir nun eine A10- oder eine A11-Urkunde übergibt macht für ihn aus meiner Sicht keinen Unterschied.

Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, sich als A9 auf eine A11 Stelle zu bewerben. Ob man sie bekommt, ist eine ganz andere Frage (wenn es z.B. andere Bewerber mit A10 gibt, die eine bessere oder auch nur gleichlautende Beurteilung haben..).


Beamter

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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.


Gerne ein Gesetz dazu zitieren. Bis dahin bleibt die Aussage falsch.

was_guckst_du

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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

..als A9er kannst du dich auf jede Stelle, die deiner Qualifizierung entspricht, bewerben...also hier bis A13gD...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

InternetistNeuland

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https://dejure.org/gesetze/BBG/22.html

§ 22 Absatz 3

Ämter dürfen nicht übersprungen werden. D.h. du benötigst erst eine A10 um dich auf eine A11 zu bewerben.

Greif

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@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.

Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.

JohZi

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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.

InternetistNeuland

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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.

Du kannst aber nur auf eine A11 befördert werden, wenn du eine A10 innehast. Sollte es sich um eine Bündelstelle A10/A11 handeln dann ist das möglich, dass du erst auf die 10 und dann auf die 11 kommst. Wenn du jedoch auf einer A9 Stelle sitzt und dich nur auf eine A11 bewirbst, kannst du faktisch niemals auf die A10 befördert werden.

InternetistNeuland

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@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.

Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.

Du schreibst ja selbst, dass die Dienstposten teilweise runter gestuft wurden. Das macht es ja dann zu einer Bewerbung auf eine A10 anstatt auf eine A12.

Bewerbung direkt auf 2 Stellen höher machen nur bei Bündelstellen Sinn.

Grandia

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

InternetistNeuland

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.

Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.

Grandia

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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.

Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren  Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.

Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.

Angelsaxe

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Eine Rückernennung ist, praktisch gesehen, nur das Übergeben einer Urkunde. Ob der (neue Dienstherr?) dir nun eine A10- oder eine A11-Urkunde übergibt macht für ihn aus meiner Sicht keinen Unterschied.

Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, sich als A9 auf eine A11 Stelle zu bewerben. Ob man sie bekommt, ist eine ganz andere Frage (wenn es z.B. andere Bewerber mit A10 gibt, die eine bessere oder auch nur gleichlautende Beurteilung haben..).

Hier steht alles relevante. Falls es irgendwann dazu kommt, dann schlichtweg bei/vor der Bewerbung mitteilen, dass du mit einer Rückernennung einverstanden bist. (Meinetwegen mit Begründung, weil dich die Stelle/Aufgabe so sehr reizt/du Heimatnah tätig sein möchtest...)
Ich habe selbst dieses Prozedere durchlaufen. Die größere Schwierigkeit war der Versorgungslastenausgleich (man konnte sich nur schwer auf die Ablösesumme einigen ;D)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Beamter

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https://dejure.org/gesetze/BBG/22.html

§ 22 Absatz 3

Ämter dürfen nicht übersprungen werden. D.h. du benötigst erst eine A10 um dich auf eine A11 zu bewerben.

Da geht es um die Beförderung - deine Aussage ist weiterhin falsch.