Autor Thema: [NRW] Anrechnung Ausbildungszeit als Verwaltungsfachangestellte  (Read 931 times)

Lily

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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem das duale Studium für den gehobenen Dienst beendet und wurde auf Probe verbeamtet. Nun wurde ich einer Planstelle zugewiesen und es wurden mein Jubiläumszeitpunkt, meine Probezeit und meine Erfahrungsstufe festgesetzt.

Vor meinem Studium habe ich die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beim selben Dienstherren absolviert. Meine Frage ist nun, ob diese Zeit in irgendeiner Weise angerechnet werden kann?
Soweit ich mich dazu belesen konnte, ist dies nicht so. Für den Jubiläumszeitpunkt und die Erfahrungsstufe fehlt es an der „Hauptberuflichkeit“ und für die Probezeit an einer gleichwertigen/bedeutenden Tätigkeit.

Vielleicht hat jemand von euch (in NRW) aber doch andere Erfahrungen gemacht. Oder ich verstehe vielleicht doch etwas falsch.

Freue mich sehr über eure Antworten! :-)

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Handelt es sich nur um eine Ausbildung?

Gab es auch ein Arbeitsverhältnis?

Lily

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Die Frage ist jetzt nur nach der Ausbildungszeit.

Ein festes Arbeitsverhältnis zwischen der Ausbildung und dem Studium bestand für 3 Monate. Die wurden auch für das Jubiläum und die die Erfahrungsstufe angerechnet.

Casa

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Ich sehe nicht, dass die Ausbildungszeit zur VFA bei der Jubiläumsdienstzeit berücksichtigt wird.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=35924&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=501615
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Gebetsmuehle

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Bei der Anrechnung auf die Erfahrungsstufe oder Probezeit wird es an der Gleichwertigkeit mangeln. Ich unterstelle hierbei, dass Tätigkeiten als VFA in der EG6 bis EG9a wahrgenommen wurden, die nicht dem g.D. zuzuschreiben sind.