Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?
Thomber:
Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Grandia:
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Thomber:
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Thomber am 09.09.2024 12:54 ---Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Beispiel aus dem Leben:
Das ist eine Ausschreibung für eine A10/A11 Stelle. Wäre für einen A9er doch was Schönes, oder?
Aber...
Das bringen Sie mit
Staatliche Beamte (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A10 innehaben..
Es gibt nun einmal "harte" Anforderungen und "wir wünschen uns..."
Eukalyptus:
WENN die Ausschreibung das Erfordernis beinhaltet, bereits ein Amt der Wertigkeit XYZ inne zu haben, dann ist das Voraussetzung. Wenn die Ausschreibung dieses Erfordernis (bei den qualifizierenden Merkmalen = muss) nicht beinhaltet, dann eben nicht.
Klassiker also: "Es kommt darauf an.".
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Grandia am 09.09.2024 06:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 08.09.2024 20:36 ---
--- Zitat von: Grandia am 08.09.2024 19:26 ---Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
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Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
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Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.
Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.
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Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.
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