Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.