Autor Thema: Pflegezeit beantragen - bitte um Unterstützung  (Read 782 times)

Aniöd

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Meine Schwester und ich arbeiten beide im ÖD (Schwester L, ich VKA). Wir pflegen unsere Mutter (PG 2) gemeinsam. Ich arbeite seit dem letzten Arbeitgeberwechsel nur noch an vier Tagen. Meine Schwester möchte nun ihre Arbeitszeit von 100 % auf 75 % reduzieren. Mit ihrem Vorgesetzten hat sie gesprochen. Begeistert war er nicht ...

Jetzt muss sie den Antrag stellen. Aus dem Familienpflegezeitgesetz lese ich heraus, dass eine Reduzierung für max. 24 Monate möglich ist und acht Wochen vorher beantragt werden muss. Gibt es im TV abweichende Regelungen? Reicht eine einfache Begründung ("wegen Pflege Angehöriger, ab 1.01.2025, für max. 24 Wochen aus) oder muss näher begründet werden, bspw. was man genau macht?

Meine Schwester pflegt dann über 10 Stunden, so dass sie Rentenversicherungsbeiträge gezahlt bekommt. Ist hier etwas zu beachten?

Vielen Dank.

McOldie

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Casa

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Antw:Pflegezeit beantragen - bitte um Unterstützung
« Antwort #2 am: 08.09.2024 11:41 »
Es besteht auch die Möglichkeit die Arbeitszeit ohne Rückgriff auf das Familienpflegezeitgesetz zu reduzieren.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rentenonkel

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Antw:Pflegezeit beantragen - bitte um Unterstützung
« Antwort #3 am: 09.09.2024 11:38 »
Zum Thema Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung:

Es muss zunächst eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich darf man nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

Wenn die Pflege auch mit einer anderen Person geteilt wird, muss der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Bei der sogenannten Mehrfachpflege wird die Pflege eines Pflegebedürftigen durch mehrere nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen erbracht. Hier wird der Einzelpflegeaufwand je Pflegeperson im Verhältnis zu dem von allen Pflegepersonen erbrachten Gesamtpflegeaufwand ermittelt.

Werden bei erfolgter Mehrfachpflege zum Pflegeaufwand keine, keine übereinstimmenden oder sich widersprechende Angaben zur Aufteilung der Pflege gemacht, erfolgt die Aufteilung zu gleichen Teilen. Sofern die Pflege nicht vollständig von einem der beiden Schwester übernommen werden soll, sollten bei einer Begutachtung daher alle Pflegepersonen anwesend sein. Klar sollte auch sein, dass bei PG 2 der Pflegeumfang maximal für eine Person bei mehr als 10 Stunden liegen kann, da bei mehr als 20 Stunden Pflegeaufwand pro Woche ein höherer PG anerkannt werden müsste.

Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.