Autor Thema: Jobwechsel beim Land Niedersachsen  (Read 1085 times)

Ometepe

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Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« am: 06.09.2024 16:57 »
Hallo!
Ich arbeite seit 20 Jahren an einer Universität in Niedersachsen. Ich habe dort eine Teilzeitstelle (80%) in E13Ü Stufe 6.
Nun plane ich einen Wechsel des Jobs. Die neue Stelle ist ebenfalls beim Land Niedersachsen (aber nicht in der Universität) und ist höher eingruppiert (E15).
Wie verhält es sich mit der Stufenzuordnung bei einem solchen Wechsel? Gibt es einen Anspruch darauf nicht weniger zu verdienen als vorher? Was ja z.B. bei einer Eingruppierung in Stufe 3 deutlich der Fall wäre.
Über einen Rat freue ich mich!   

MoinMoin

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #1 am: 06.09.2024 17:01 »
Wenn du den Ag nicht wechselst und auf den neuen Job versetzt wirst, dann wirst du ganz normal höhergruppiert.
und wenn mich nicht alles täuscht, wirst du dann in die EG15 Stufe 5 kommen, Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Ometepe

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #2 am: 06.09.2024 17:11 »
Danke für die Antwort.
Die Frage wäre dann, ob ich auf die neue Stelle versetzt oder neu eingestellt werde? Oder wird man beim gleichen AG immer "versetzt"? Ist vielleicht einen dumme Frage - habe ich mich einfach noch nie mit befasst.   

MoinMoin

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #3 am: 06.09.2024 17:33 »
Also wenn du dich auf die Stelle bewirbst, sie gewinnst und angeboten bekommst und sie auch annimmst, dann muss der AG sich überlegen, ob er von dir verlangen will, dass du kündigst, oder das man einen Änderungsvertrag macht.

Wir hatte schon mehr entsprechende Konstellationen (von UNI zu uns, meist natürlich von Zeitvertrag zu Festanstellung)  und es wurde immer via Versetzung gelöst.
Genaugenommen, via vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten per Abordnung (zwecks beiderseitiger Erprobung, damit man zurück kann, wenn man will) und anschließender Versetzung.

Ometepe

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #4 am: 06.09.2024 17:39 »
Vielen Dank!

Ometepe

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #5 am: 08.09.2024 08:40 »
und wie ist es mit den Fristen bei einer solchen Versetzung? Ist es einfach Verhandlungssache? Oder gelten dieselben Fristen wie bei einer Kündigung?   

MoinMoin

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #6 am: 08.09.2024 09:03 »
und wie ist es mit den Fristen bei einer solchen Versetzung? Ist es einfach Verhandlungssache? Oder gelten dieselben Fristen wie bei einer Kündigung?   
Im Kern ist es eine Versetzung komplett eine Interne Angelegenheit.
Formale Fristen gibt es da somit nicht.
Aber der Betroffenen muss angehört werden (denn eine Versetzung könnte auch gegen deinen Willen geschehen).
Und je nach PersVG der Personalrat ebenfalls oder der ist gar in der Mitbestimmung, aber dort eher nur der aufnehmende PR nicht der abgebende.

Die beiden Dienststellen müssen sich halt einig werden.
So ist es natürlich für die abgeben Dienststelle doof zunächst eine Abordnung zu machen, da sie währenddessen dich weiter bezahlen (das kann intern geregelt werden) und deine Stelle blockiert ist.

Ometepe

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #7 am: 28.09.2024 08:10 »
was ich bei meiner Frage nicht bedacht hatte:
Die Universität ist seit Anfang des Jahres eine Stiftungsuniversität und somit nicht mehr in der Trägerschaft des Landes. Alle Arbeitsverträge wurden überführt.
Ich war zwar über 20 Jahr beim Land Niedersachsen beschäftigt - bin es nun aber seit einigen Monaten nicht mehr "so richtig".
Eine Versetzung auf die andere Stelle beim Land (direkt auf E15/5) ist daher nach Auskunft der Personabteilungen nicht mehr möglich.
Mein Vertrag muss daher aufgelöst werden.
Leider ist es nun wohl auch nicht mehr möglich, mich von 13ü/Stufe 6 so auf die E15 Stelle einzustellen, dass ich genauso viel verdiene wie aktuell. Da ich nicht mehr der Jüngste bin, ist das für mich durchaus relevant.
Oder gibt es doch eine Möglichkeit für das Land Nidersachsen mich direkt in E15/5 einzustellen?

MoinMoin

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Antw:Jobwechsel beim Land Niedersachsen
« Antwort #8 am: 28.09.2024 09:14 »
was ich bei meiner Frage nicht bedacht hatte:
Die Universität ist seit Anfang des Jahres eine Stiftungsuniversität und somit nicht mehr in der Trägerschaft des Landes. Alle Arbeitsverträge wurden überführt.
Ich war zwar über 20 Jahr beim Land Niedersachsen beschäftigt - bin es nun aber seit einigen Monaten nicht mehr "so richtig".
Eine Versetzung auf die andere Stelle beim Land (direkt auf E15/5) ist daher nach Auskunft der Personabteilungen nicht mehr möglich.
Mein Vertrag muss daher aufgelöst werden.
Leider ist es nun wohl auch nicht mehr möglich, mich von 13ü/Stufe 6 so auf die E15 Stelle einzustellen, dass ich genauso viel verdiene wie aktuell. Da ich nicht mehr der Jüngste bin, ist das für mich durchaus relevant.
Oder gibt es doch eine Möglichkeit für das Land Nidersachsen mich direkt in E15/5 einzustellen?
Anerkennung von förderlichen Zeiten wäre theoretisch möglich.
Oder eine "virtuelle Höhergruppierung via §16.2a Anerkennung der Stufe aus dem altem Vertrag.
Oder Einstellung in der Stufe 3 plus (widerrufliche) Zulage zur Stufe 5