Hallo,
ich bräuchte einmal Hilfe, der Sozialdienst hier im KH ist leider überfragt.
Nach einem Unfall und den dadurch notwendigen Operationen soll ich rasch in eine Anschlussheilbehandlung wechseln. Da meine PKV (50%) bereits eine Kostenübernahme für eine stationäre Maßnahme abgelehnt hat, wird es wohl eine ambulante werden.
Ich habe heute die Vertragsunterlagen der entsprechenden Einrichtung erhalten. Sie hat einen Versorgungsvertrag mit einem Sozialversicherungsträger, was schonmal gut ist. Sie erwartet von mir nun aber zusätzlich zur Pauschale eine Einwilligung in eine privatärztliche Behandlung (und Rechnungsstellung). Ich lege darauf keinen Wert!
Sehe ich es richtig, dass diese privatärztlichen Behandlungen in diesem Fall nicht beihilfefähig wären? Eine Bestätigung einer Notwendigkeit durch den amtsärztlichen Dienst wäre aus zeitlichen Gründen schon nicht möglich, da die Maßnahme in 5 Tagen beginnen soll. Meine Beihilfestelle ist erst am Mittwoch wieder telefonisch zu erreichen.
Hat hier vielleicht jemand schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht oder evtl. sogar profundes Wissen? Es ist wirklich schwer, unter zeitlichem Druck eine einigermaßen kostenneutrale AHB zu finden...