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Abmeldegrund 30

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Koschte:

Bedeutet Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Ich habe von Januar bis Juli Krankengeldzuschuss bekommen und ab 1. August beziehe ich eine befristete Erwerbsminderungsrente, so dass mein Dienstverhältnis nur ruht. Im November muss mir noch eine Zahlung von sieben zwölftel des Weihnachtsgeldes im öffentlichen Dienst zu stehen.

Hätte der Arbeitgeber zum 31. Juli einen anderen abmelde Grund wählen müssen. Denn eigentlich besteht mein Dienstverhältnis ja fort, weil es ruht oder geht es technisch nicht anders. Weil die anderen abmelden Gründen nur einen Monat Unterbrechung dulden oder verstehe ich das falsch.

websgeisti:

--- Zitat von: Koschte am 08.09.2024 11:58 ---
Bedeutet Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Ich habe von Januar bis Juli Krankengeldzuschuss bekommen und ab 1. August beziehe ich eine befristete Erwerbsminderungsrente, so dass mein Dienstverhältnis nur ruht. Im November muss mir noch eine Zahlung von sieben zwölftel des Weihnachtsgeldes im öffentlichen Dienst zu stehen.

Hätte der Arbeitgeber zum 31. Juli einen anderen abmelde Grund wählen müssen. Denn eigentlich besteht mein Dienstverhältnis ja fort, weil es ruht oder geht es technisch nicht anders. Weil die anderen abmelden Gründen nur einen Monat Unterbrechung dulden oder verstehe ich das falsch.

--- End quote ---

Ich habe jetzt gerade nach jemanden mit einer befristeten EM-Rente gesucht und wie gedacht ist es so korrekt:

Abmeldegrund 30 - Bei Beginn der EM-Rente
Sofern die Beschäftigung wieder aufgenommen wird, wird eine Anmeldung verschickt.
Die Jahressonderzahlung wird mit Meldegrund 54 (Sondermeldung: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) gemeldet.

Warum wird das so gemeldet? Es gibt nicht zwingend für jeden Grund eine eigene Meldung und ehrlich gesagt: es gibt genug Meldegründe bereits jetzt. Aus eigener Erfahrung kann ich auch sagen, dass manche Krankenkassen (vor allem kleinere) manchmal auch Meldungen haben wollen, die es schlichtweg nicht gibt.

Koschte:
Ich hoffe wirklich, dass das klappt, ich will nicht wegen der Sonderzahlung noch zum Anwalt müssen.

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