Hallo,
trotz der Fülle an Themen in diesem Forum, konnte ich zu meiner Frage keine eindeutige Antwort finden. Daher versuche ich es mal mit einem neuen Thema.
Ich arbeite bei einem kleinen regionalen Versorger, bei dem der TVV zur Anwendung kommt. In der Vergangenheit habe ich durch einen selbst angeschobenen Antrag auf Höhergruppierungen die relativ starke Fokussierung auf die Stellenbeschreibung durch Vorgesetzte & Geschäftsführung kennengelernt. Neue oder geänderte Stellenbeschreibungen werden standardmäßig durch einen Externen bewertet. Das ist erstmal alles soweit ok.
In den kommenden Monaten steht bei uns mit der Einführung eines neuen ERP ein - für unsere Verhältnisse - außergewöhnliches Projekt an. Ich denke, ich muss nicht groß erklären, dass damit Mehrarbeit für einen begrenzten Zeitraum anfällt. Natürlich könnte man aus dem allgemeinen Teil der Stellenbeschreibung eine grundsätzliche Pflicht zur Ausübung dieser doch eher speziellen Projekttätigkeit ableiten. Bei den Beschreibungen zu einzelnen Tätigkeiten steht weiterhin, dass "Tätigkeiten auf Anforderung" des Vorgesetzten zu erfüllen sind.
Meine Fragen: gibt es sowas wie ein "best practise", wie Arbeitgeber mit der anfallenden Mehrarbeit und den darin enthaltenen abweichenden Tätigkeiten umgehen? Reichen die o.g. Formulierungen in der Stellenbeschreibung für eine verpflichtende Ausübung dieser Projektarbeit?
Mir gehts hierbei weniger darum, das ich Mehrarbeit für mich selbst erfolgreich verhindern möchte. Zumal das Ganze ja zeitlich begrenzt ist. Da sich in der Vergangenheit die Stellenbeschreibung aber als DER zentrale Punkt bei der Bewertung und Entlohnung meiner Arbeit dargestellt hat (was am Ende ja immer verkürzt ausfällt), wäre der gleiche Blick in der geschilderten Angelegenheit angebracht.
Ich sage schonmal Danke & wünsche einen schönen Restsonntag.