Hallo,
ich habe jetzt schon Stunden im Internet gesucht und nichts passgenaues gefunden, daher versuche ich es mal hier. Ich habe 20 Monate Zivildienst geleistet und fange nun im Landkreis Rostock zu arbeiten an. Meine Zivildienstzeit habe ich als Altenpfleger verbracht und diese Tätigkeit hat nichts mit dem zu tun, was ich nun mache. Würde ich verbeamtet, würde mein Zivildienst gem. § 28BBesG angerechnet. Gibt es eine vergleichbare Regelung für den öffentlichen Dienst?
Vielen Dank im voraus