Autor Thema: TV-H 13/5 oder 14/4  (Read 3092 times)

Ahornhain

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TV-H 13/5 oder 14/4
« am: 10.09.2024 10:59 »
Guten Morgen Kolleg*innen,

ich brauche euren Rat:

Ich habe ein Jobangebot vorliegen im TV-H, welches ich annehmen werde. Grundsätzlich würde ich in EG14 Stufe 4 eingestellt werden, alternativ wurde mir die EG13 mit vorläufiger Stufenerhöhung auf die 5  nach der Probezeit angeboten (Grund: Dienstposten-/Gehaltsgefüge im Team). Ich habe das Ganze Mal durchgerechnet, nach circa 8 Monaten nach der Probezeit hätte sich die Gehaltseinbußen amortisiert und ich würde circa 140€ Netto mehr erhalten (nach TV2025B). Klingt nach einem No-Brainer für die EG13. Ich habe keine Erfahrungen mit den Tarifen und Begebenheiten weswegen ich mir folgende Fragen stelle:

1. Grundsätzlich ist das eine 14er Stelle, bedeutet mittelfristig werde ich auch in die EG14 hochgestuft. Nehme ich da die Erfahrungsstufe mit? (also monetär auch mittel-/langfristig besser?)
2. Eine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich. Sollte mir die Stelle gut gefallen würde ich eine Verbeamtung ins Auge fassen. Für dieses Szenario: Welche beider Optionen wäre zuträglicher? Behält man bei einer Verbeamtung die Erfahrungsstufen?
3. Immer wenn etwas zu gut klingt gibt's einen Haken. Den sehe ich hier nicht, was mich sehr misstrauisch macht. Da ich sehr grün hinter den Ohren bin was Tarifrecht angeht, wäre ich über jeden Ratschlag zur Entscheidungsfindung dankbar. Auch wenn ihr Ideen habt welche Fragen ich meinem neuen AG stellen sollte um die Entscheidungsgrundlage zu präzisieren wäre ich dankbar diese zu hören!


Tausend Dank! :)

cyrix42

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Antw:TV-H 13/5 oder 14/4
« Antwort #1 am: 10.09.2024 12:51 »
Moin,

zuerst einmal die Bemerkung, dass an im TV-H nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert wird. Wenn dir Aufgaben der EG 14 zur dauerhaften Ausübung übertragen werden, dann steht dir ab Beginn auch die entsprechende Vergütung zu. Es kann aber natürlich auch sein, dass man -- abhängig von deiner Entscheidung -- dir erst Aufgaben der EG 13 überträgt und erst später Aufgaben, die in die EG 14 führen.

Wenn dem so ist, und du schriftlich bekommst (oder aber darauf tatsächlich vertrauen kannst), dass du nach dem Stufenaufstieg in die EG 13/5 die Höhergruppierung in die EG 14 erhältst, dann sichert dir der TV-H aufgrund stufengleicher Höhergruppierung (§17 Absatz (4) Satz 1) zu, dass du dann in der EG 14/5 landest; die Stufenlaufzeit beginnt dann mit der Übertragung der höherwertigen Aufgaben neu.

Die Regelungen der Erfahrungsstufen im Beamten-System sollten unabhängig von den Tarif-Geschichten sein. Hier geht es eher darum, ob die Tätigkeit vergleichbar ist -- das wäre sie unabhängig von EG 13 oder 14. Allerdings würdest du mit der Verbeamtung wohl in jedem Fall in der A13 landen. Ob der Dienstposten mit A14 bewertet ist, ob du dann irgendwann auf A14 befördert würdest, das lässt sich so nicht bewerten und steht in den Sternen.

Du könntest Fragen, welche Aufgaben dir -- je nach Variante -- (nicht) übertragen werden. Tendenziell ist es natürlich auch eine "Spatz in der Hand vs. Taube auf dem Dach"-Situation: Wenn du einmal eine EG14 hast, dann kann man dir nur mit deiner Zustimmung wieder Aufgaben der EG 13 geben. Wenn du aber mit der EG 13 anfängst; wer weiß, ob man sich später noch daran erinnert, dass man dich höhergruppieren wollte? Aber du könntest natürlich ggf. schneller in die Stufe 5 gelangen...

Ahornhain

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Antw:TV-H 13/5 oder 14/4
« Antwort #2 am: 10.09.2024 13:55 »
Hey,
vielen Dank für deine ausführliche und kompetente Antwort!
Unterm Strich: 13/5  hat das Potential schneller auf 14/5 zu gelangen aber Risiko, dass ich niemals die 14 tatsächlich erhalte (high risk high reward); 14/4 ist die sichere Bank. Bei 14/4 hätte ich nach der Amortisation auch "nur" noch unter 3 Jahre bis zur regulären 14/5.

Was würdest du an meiner Stelle wählen? Deine Aussage klingt so, als wäre es schon Mal vorgekommen, dass solche Versprechen á la "auf die 14 kommst du dann noch, keine Sorge" schon häufiger vergessen wurden...

cyrix42

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Antw:TV-H 13/5 oder 14/4
« Antwort #3 am: 10.09.2024 14:46 »
Naja, Papier ist geduldig und an mündliche Aussagen kann man sich nicht immer erinnern... Ich habe aber keine Ahnung, wie deine Stelle und die für dich verantwortlichen Personen/ Vorgesetzten/ Personalabteilung einzuschätzen sind. Das kannst nur du.

peterretep

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Antw:TV-H 13/5 oder 14/4
« Antwort #4 am: 04.11.2024 13:13 »
Immer die 1. Bahn nehmen, die kommt. Das gilt auch für den TV-H. Immer die höhere Gruppierunh nehmen. Denn verhandeln innerhalb einer Gruppe ist immer einfacher. Verbeamtung wird alles auf Null gestellt, wobei die Berufserfahrung berücksichtigt wird.

Johann

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Antw:TV-H 13/5 oder 14/4
« Antwort #5 am: 05.11.2024 14:58 »
Es ist leichter, in höhere Stufen zu gelangen, weil das ein Automatismus ist. (Zeit absitzen reicht dafür aus)
Um später die höhere Entgeltgruppe zu kriegen, muss man sich schon aktiv bemühen. Die Personalpolitik kann sich ändern und dann weiß keiner mehr, dass man dich noch in die E14 gruppieren wollte. Daher würde ich persönlich lieber die E14 nehmen und bei guter (/überdurchschnittlicher) Leistung nach 2 Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung beantragen.

Bezüglich Verbeamtung kann ich es dir nicht genau sagen, weil ich bei Hessen nicht die Gesetze kenne. Aber grundsätzlich wirst du in das Eingangsamt deiner Laufbahn in die kleinste Stufe verbeamtet. In Hessen wäre das dann A13 Stufe 1. Deine Erfahrung innerhalb der Laufbahn sollte dir üblicherweise angerechnet werden. Eventuell abzüglich der Zeit, die du brauchst, um die Laufbahnbefähigung zu erreichen, aber in dem Punkt bin ich selbst noch nicht so fit.

Bedeutet wenn du nach 2,5 Jahren verbeamtet werden kannst und nach 3 Jahren verbeamtet wirst, werden dir 3 Jahre oder 0,5 Jahre angerechnet. Was entweder zu Stufe 2 oder 1 führt.

Wenn deine Stelle dann nach A14 bewertet ist, kannst du nach der Probezeit befördert werden und landest dann in A14. Die Stufen und Stufenlaufzeit sind bei Beamten von der Besoldungsgruppe unabhängig. Wenn du also befördert wirst mit bspw. Stufe 3 und einem halben Jahr Stufenlaufzeit, wird die Stufe 3 und das halbe Jahr Laufzeit in die A14 übertragen.

Bei Hessen weiß ich auch nicht, wie da gerade der Stand ist, aber es kann auch sein, dass die Zeit als Tarifbeschäftigter zum Eintritt in die Pension dann voll als Ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Das ist vor allem dann nett, wenn man schon ein paar Jahre außerhalb gearbeitet hat und die Rentenansprüche geringer waren als die äquivalente Pension. Während der Zeit als TB sammelst du dann sowohl Rentenansprüche bei der DRV und VBL, als auch Prozente für die Pension. Das bedeutet, dass du monetär auch mit bspw. Mitte 30 noch auf die selben Altersbezüge kommen kannst, wie wenn du mit Anfang 20 verbeamtet worden wärst. Wenn Pension + DRV/VBL Rente mehr sind als deine maximal mögliche Pension, wenn du fiktiv seit Anfang 20 verbeamtet gewesen wärst, wird die Pension auf die maximale Summe gekürzt.