Es ist leichter, in höhere Stufen zu gelangen, weil das ein Automatismus ist. (Zeit absitzen reicht dafür aus)
Um später die höhere Entgeltgruppe zu kriegen, muss man sich schon aktiv bemühen. Die Personalpolitik kann sich ändern und dann weiß keiner mehr, dass man dich noch in die E14 gruppieren wollte. Daher würde ich persönlich lieber die E14 nehmen und bei guter (/überdurchschnittlicher) Leistung nach 2 Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung beantragen.
Bezüglich Verbeamtung kann ich es dir nicht genau sagen, weil ich bei Hessen nicht die Gesetze kenne. Aber grundsätzlich wirst du in das Eingangsamt deiner Laufbahn in die kleinste Stufe verbeamtet. In Hessen wäre das dann A13 Stufe 1. Deine Erfahrung innerhalb der Laufbahn sollte dir üblicherweise angerechnet werden. Eventuell abzüglich der Zeit, die du brauchst, um die Laufbahnbefähigung zu erreichen, aber in dem Punkt bin ich selbst noch nicht so fit.
Bedeutet wenn du nach 2,5 Jahren verbeamtet werden kannst und nach 3 Jahren verbeamtet wirst, werden dir 3 Jahre oder 0,5 Jahre angerechnet. Was entweder zu Stufe 2 oder 1 führt.
Wenn deine Stelle dann nach A14 bewertet ist, kannst du nach der Probezeit befördert werden und landest dann in A14. Die Stufen und Stufenlaufzeit sind bei Beamten von der Besoldungsgruppe unabhängig. Wenn du also befördert wirst mit bspw. Stufe 3 und einem halben Jahr Stufenlaufzeit, wird die Stufe 3 und das halbe Jahr Laufzeit in die A14 übertragen.
Bei Hessen weiß ich auch nicht, wie da gerade der Stand ist, aber es kann auch sein, dass die Zeit als Tarifbeschäftigter zum Eintritt in die Pension dann voll als Ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Das ist vor allem dann nett, wenn man schon ein paar Jahre außerhalb gearbeitet hat und die Rentenansprüche geringer waren als die äquivalente Pension. Während der Zeit als TB sammelst du dann sowohl Rentenansprüche bei der DRV und VBL, als auch Prozente für die Pension. Das bedeutet, dass du monetär auch mit bspw. Mitte 30 noch auf die selben Altersbezüge kommen kannst, wie wenn du mit Anfang 20 verbeamtet worden wärst. Wenn Pension + DRV/VBL Rente mehr sind als deine maximal mögliche Pension, wenn du fiktiv seit Anfang 20 verbeamtet gewesen wärst, wird die Pension auf die maximale Summe gekürzt.