Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung/Darlegung Tätigkeit mit Zeitanteilen  (Read 2097 times)

kwacht

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Guten Tag,

ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (derzeit E6, Stufe 4 TVöD VKA).
Nun soll ich meine Tätigkeit mit Zeit-Anteilen darlegen.

Wie formuliere ich das am schlausten um Aussicht auf Erfolg zu haben?

Ich habe bereits ein Tätigkeitsprofil erstellt, man sagte mir aber das sollte ich eher anders schreiben.

Brauche hier unbedingt Unterstützung.

Zudem habe ich ein neues Programm vorgeschlagen, welches wir kaufen und wo ich Administrator werde, hat das auch Auswirkungen auf höherwertige Tätigkeiten?

(Arbeite als Schulsekretärin an einer Grundschule mit Eingangsstufe)

Tagelöhner

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Das Tarifrecht sieht keinen "Antrag auf Höhergruppierung" vor. Der Arbeitgeber weist Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge mit zugehörigen Zeitanteilen zu, die ER tariflich zu bewerten hat und in der Gesamtschau dann zu seiner Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung kommt. Es gilt die Tarifautomatik! Tarifbeschäftigte sind entsprechend der von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Hier scheint schon wieder geballte Inkompetenz oder Böswilligkeit in den Personalreferaten vorhanden zu sein.

Thomber

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Ich kenne das so, dass der Vorgesetze die Tätigkeitsbeschreibung inkl. Zeitanteilen zu Papier bringen muss und danach prüft das Personalreferat, welche Wertigkeiten den Tätigkeiten zuzuordnen sind.
Einen "Antrag" dazu kenne ich allerdings auch nicht. Im besten Falle ergreift die Behörde die Initiative, ohne, dass sich vorher jemand beschwert.

Umlauf

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Ist zwar Bund.
Aber es sollte beim Verstehen der Systematik und deren Anwendung helfen:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Dabei ist aber die jeweilige Entgeltordnung und deren Eingruppierungsmerkmale zu beachten.

kwacht

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Ich habe mich im Vorfeld informiert und es gab für meine Stelle keine Stellenbeschreibung.

Thomber

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Ich habe mich im Vorfeld informiert und es gab für meine Stelle keine Stellenbeschreibung.

Bei uns würde dann der Personalmensch den Vorgesetzten bitten, eine zu erstellen...

kwacht

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Antwort per Mail auf meinen Antrag:

Zur Erstellung des Gutachtens ist zunächst eine Stellenbeschreibung erforderlich. Ihre zuständige Führungskraft, Herr XXX, wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen und die Einzelheiten der Stellenbeschreibung mit Ihnen besprechen.

Es gibt ja keine Stellenbeschreibung. Das bedeutet ich muss ja meine Tätigkeiten mit Zeitanteilen aufführen, die Frage ist wie....

Thomber

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Der Vorgesetzte muss mit Dir über deine Tätigkeiten sprechen.
Am Ende habt ihr Liste von Tätigkeiten und DU kannst dazu dann sagen, wie lange Du was machst. Ist man sich dann einig, geht der Vorgang zum Personaler. Dort wird dann die Wertigkeit festgestellt.

ohjeee

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kurze Umfrage, was ist denn so durchschnittlich die Eingruppierung von Schulsekretärinnen einer Grundschule (klar, kommt auf die jeweilige Aufgabenübertragung an)? Hier in der Gegend EG5, selten EG6. EG7 ist schon... sportlich...

Organisator

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kurze Umfrage, was ist denn so durchschnittlich die Eingruppierung von Schulsekretärinnen einer Grundschule (klar, kommt auf die jeweilige Aufgabenübertragung an)? Hier in der Gegend EG5, selten EG6. EG7 ist schon... sportlich...

Braucht man dafür gründliche Fachkenntnisse im Sinne einer Ausbildung und wenn ja in welchem Bereich?

BBBB

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Schulsekretärinnen sind bei uns in E5. Mehr geben die Tätigkeiten schlicht nicht her.

Allerdings weis ich von der großen Kreisstadt direkt südlich von uns, dass es dort ein System mit Aufstiegen je nach Schulform bis E8 gibt...

ohjeee

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kurze Umfrage, was ist denn so durchschnittlich die Eingruppierung von Schulsekretärinnen einer Grundschule (klar, kommt auf die jeweilige Aufgabenübertragung an)? Hier in der Gegend EG5, selten EG6. EG7 ist schon... sportlich...

Braucht man dafür gründliche Fachkenntnisse im Sinne einer Ausbildung und wenn ja in welchem Bereich?
Wäre mir nicht bekannt. Unser Rektor meint, sie "habe es verdient", und einen Quervergleich mit den Nachbarschaftsschulen gemacht. Eine Nachfrage bestätigte allerdings nicht dessen Aussage. Die meisten zuahlen EG5, 2 oder 3 Grundschulen im Landkreis tatächlich mittlerweile EG 6, bei weiterführenden SChulen scheint hier EG6 standard zu sein.

Organisator

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kurze Umfrage, was ist denn so durchschnittlich die Eingruppierung von Schulsekretärinnen einer Grundschule (klar, kommt auf die jeweilige Aufgabenübertragung an)? Hier in der Gegend EG5, selten EG6. EG7 ist schon... sportlich...

Braucht man dafür gründliche Fachkenntnisse im Sinne einer Ausbildung und wenn ja in welchem Bereich?
Wäre mir nicht bekannt. Unser Rektor meint, sie "habe es verdient", und einen Quervergleich mit den Nachbarschaftsschulen gemacht. Eine Nachfrage bestätigte allerdings nicht dessen Aussage. Die meisten zuahlen EG5, 2 oder 3 Grundschulen im Landkreis tatächlich mittlerweile EG 6, bei weiterführenden SChulen scheint hier EG6 standard zu sein.

So wir im allgemeinen Teil der Entgeltordnung sind, wären gründliche Fachkenntnisse für eine E5 notwendig. Die Aufgaben einer Schulsekretärin könnte man sicherlich so anfüttern, dass eine E5 oder E6 dabei rauskommt. Hier kommt es aber nicht auf das Verdientsein der Person an sondern auf die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten.