Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe mich an dem TVÖD versucht und aufgrund von zwei Jobangeboten offene Fragen, zu denen ich gerne Eure Expertise hätte.
In § 34 III TVÖD steht
Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.
Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.
Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.Nun stellen sich für mich die Fragen, da ich von 2011 - 2018 bei einer Sparkasse (TVÖD S) war, 2018-2020 in der freien Wirtschaft und seit Herbst 2020 beim Land im TV-L beschäftigt bin, ob
a) meine Sparkassenzeit (rot)
b) meine Zeit beim Land (grün)
auf die Beschäftigungszeiten, sprich Jubiläen, Kündigungsfristen, Krankengeldzuschuss sowie Unkündbarkeit Anwendung finden.
Bei der Zuordnung der Erfahrungsstufen hat man mir die letzte Stufe, 6, angeboten und die Gruppe ist auch vollkommen okay. Daher gehe ich davon aus, dass die Jahre zu
a) mit 6 Jahren und
b) 4 mit Jahren angerechnet werden. Basis dafür ist, dass ich keinen Ausschluss gefunden habe, dass die Anrechnung nicht erfolgt. Mich machte allerdings stutzig, dass ich eine Kollegin habe, der aus dem Wechsel TVÖD zu TV-L keine Jahre angerechnet worden sind. Ob und inwiefern sie das versucht hat auszuhandeln, keine Ahnung.
In den Arbeitsvertragsangeboten steht dazu auch nichts konkretes, im Sinne von "schließen wir aus" oder "entgegen dem Tarifvertrag". Zu meiner Verwunderung bei der Kollegin kam hinzu, dass ich in dem einen Angebot den Hinweis gefunden habe "Bzgl. etwaiger anrechenbarer Zeiten gelten die tarifvertraglichen Regelungen.". Da der Teil jedoch in dem anderen Angebot nicht steht, bin ich -naiver Weise- davon ausgegangen, dass ein tarifvertraglich gebundener Arbeitgeber an den Tarifvertrag und dessen Inhalte gebunden ist, auch wenn kein expliziter Hinweis auf den Einschluss oder die Behandlung gemäß Tarifvertrag niedergeschrieben ist.
Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Erfahrungswerte für mich habt. Denn von unserem Personalbereich kenne ich es nur so, dass sie alles, was sie nicht wollen, nur dann tun, wenn man klagt. So zum Thema Recht haben und bekommen...
Vielen Dank vorab