Autor Thema: Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse  (Read 720 times)

LandeiNrw

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Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse
« am: 10.09.2024 16:27 »
Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe mich an dem TVÖD versucht und aufgrund von zwei Jobangeboten offene Fragen, zu denen ich gerne Eure Expertise hätte.

In § 34 III TVÖD steht

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Nun stellen sich für mich die Fragen, da ich von 2011 - 2018 bei einer Sparkasse (TVÖD S) war, 2018-2020 in der freien Wirtschaft und seit Herbst 2020 beim Land im TV-L beschäftigt bin, ob

a) meine Sparkassenzeit (rot)
b) meine Zeit beim Land (grün)

auf die Beschäftigungszeiten, sprich Jubiläen, Kündigungsfristen, Krankengeldzuschuss sowie Unkündbarkeit Anwendung finden.

Bei der Zuordnung der Erfahrungsstufen hat man mir die letzte Stufe, 6, angeboten und die Gruppe ist auch vollkommen okay. Daher gehe ich davon aus, dass die Jahre zu a) mit 6 Jahren und b) 4 mit Jahren angerechnet werden. Basis dafür ist, dass ich keinen Ausschluss gefunden habe, dass die Anrechnung nicht erfolgt. Mich machte allerdings stutzig, dass ich eine Kollegin habe, der aus dem Wechsel TVÖD zu TV-L keine Jahre angerechnet worden sind. Ob und inwiefern sie das versucht hat auszuhandeln, keine Ahnung.

In den Arbeitsvertragsangeboten steht dazu auch nichts konkretes, im Sinne von "schließen wir aus" oder "entgegen dem Tarifvertrag". Zu meiner Verwunderung bei der Kollegin kam hinzu, dass ich in dem einen Angebot den Hinweis gefunden habe "Bzgl. etwaiger anrechenbarer Zeiten gelten die tarifvertraglichen Regelungen.". Da der Teil jedoch in dem anderen Angebot nicht steht, bin ich -naiver Weise- davon ausgegangen, dass ein tarifvertraglich gebundener Arbeitgeber an den Tarifvertrag und dessen Inhalte gebunden ist, auch wenn kein expliziter Hinweis auf den Einschluss oder die Behandlung gemäß Tarifvertrag niedergeschrieben ist.

Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Erfahrungswerte für mich habt. Denn von unserem Personalbereich kenne ich es nur so, dass sie alles, was sie nicht wollen, nur dann tun, wenn man klagt. So zum Thema Recht haben und bekommen...

Vielen Dank vorab  ;) 8)

TVOEDAnwender

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Antw:Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse
« Antwort #1 am: 10.09.2024 17:03 »
1. Kündigungsfristen/Unkündbarkeit: hier ist nur Beschäftigungszeit beim gleichen AG maßgeblich. ("Beschäftigungszeit im engeren Sinne")

2. Die Festsetzung der Stufe nach § 16 TVöD hat nichts mit der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD-AT zu tun, sondern entweder mit dem vorliegen einschlägiger Berufserfahrung oder der Anerkennung förderlicher Zeiten oder der Regelung der Anerkennung der (vollständigen/teilweisen) Stufe beim Wechsel eines TVöD (o.ä. TV)-Arbeitgeber (vgl. § 16 Abs. 2 a TVöD).

3. Für alles andere (Jubiläum, KGZ) werden nur die Zeiten beim vorherigen Arbeitgeber anerkannt.

Zitat
Rn. 17: 1. § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT bezieht sich nur auf den unmittelbar vorherigen Arbeitgeber und nicht auf frühere Arbeitgeber. Gleiches gilt für § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD-AT.

BAG, 6 AZR 417/19
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-417-19/#rd-17
« Last Edit: 10.09.2024 17:12 von TVOEDAnwender »

LandeiNrw

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Antw:Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse
« Antwort #2 am: 10.09.2024 17:44 »
Erstmal vielen Dank für die Info und den Link!
Ich bitte darum, mir die Nachfrage bzgl. der Kündigung nachzusehen.  ::)

Denn wenn ich das richtig verstanden habe, diverse Ausführungen in genannten Urteil, würde ich die Zeiten vom TV-L angerechnet bekommen, wie unter 3. von Dir benannt. Schließlich wechsele ich = ersetzen

Wäre es so, dass ich zu dem alten AG, bei dem ich bis 2018 tätig war, zurückginge, würden die damaligen Jahre bei diesem AG und die des TV-L Zeitraumes mit den dann theoretisch hinzukommenden Jahren summiert, richtig?

TVOEDAnwender

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Antw:Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse
« Antwort #3 am: 10.09.2024 18:48 »
Zitat
Wäre es so, dass ich zu dem alten AG, bei dem ich bis 2018 tätig war, zurückginge, würden die damaligen Jahre bei diesem AG und die des TV-L Zeitraumes mit den dann theoretisch hinzukommenden Jahren summiert, richtig?

Für den Krankengeldzuschuss und die Jubiläumszeit: ja (bei einem unmittelbaren Wechsel).
Für die Kündigungsfrist würde ab dem 7. Monat auch die alte BS Zeit bei der Sparkasse mitzählen, nicht jedoch die Zeit beim TV L Arbeitgeber.

LandeiNrw

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Antw:Beschäftigungszeit TVÖD-S / Sparkasse
« Antwort #4 am: 10.09.2024 18:53 »
Vielen Dank!!