Vorab vielen Dank.

Begonnen von Pentor, 11.09.2024 06:44

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Pentor

Ein Beschäftigter (Beschäftigungszeit im engeren Sinn 01.10.2002; im weiteren Sinn 01.09.1997) wechselt zum 1.1. seinen AG (beides Kommunalverwaltungen).
Es besteht beim bisherigen AG ein Anspruch auf Beihilfe - ist dieser beim unmittelbaren Wechsel zu einem anderen AG (beide TVöD) übertragbar?

Vorab vielen Dank.

TVOEDAnwender

Nein, außer er lässt es sich einzelvertraglich zusichern.

Umlauf

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