Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückgruppierung möglich?
ElBarto:
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2024 09:26 ---
--- Zitat von: Edding am 11.09.2024 08:16 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2024 07:39 ---Ist es denkbar, die FDL Tätigkeit ohne Kontakt zu externen Dienstleistern umzuorganisieren, denn dort scheint es doch primär Probleme zu geben.
Fachliche Leitung nach innen aber nicht nach außen.
4 ist in der Tat nicht zielführend
--- End quote ---
Vielen Dank erstmal für den Input, einiges hat mich weitergebracht.
Denkbar ist vieles. Ich brauche eine Einschätzung, was ich verlangen kann, darf oder muss. Ich "klebe" nicht grundsätzlich an der FDL-Position, die EG möchte ich allerdings schon gern behalten, bzw. sie würde mir bei anderen Dienststellen schon für SB-Arbeit geboten werden. Allerdings will ich auch nix "verschenken".
--- End quote ---
Du verhälst dich laut deiner Dienststelle in deiner jetztigen Tätigkeit abmahnungswürdig. Laut deiner Aussage ist auch keine Verhaltensänderung zu erwarten, so dass du früher oder später rausfliegst. Die Dienststelle hat dir daher nahegelegt, etwas anderes zu machen.
Ich würde daher ganz schnell, ggf. auch mit einer Gehaltsverschlechterung, etwas anderes machen. Wenn du später mal den AG wechseln wollen würdest und in deiner Personalakte eine Abmahnung oder Änderungskündigung wäre, kannst du einen Wechsel vergessen.
Ich mein - wer kann ernsthaft einen "aggressiven, lauten und ausfallenden" Mitarbeiter gebrauchen?
--- End quote ---
Meiner Meinung nach kein guter Rat.
Die Abmahnung wäre nach gewisser Zeit Geschichte und aus der Personalakte zu entfernen.
Wegen der verschärften Beobachtung und der mäßigen Aussicht wäre die einzige Variante. Andere Aufgabe bei gleicher Bezahlung. Also geordneter Rückzug.
Organisator:
--- Zitat von: ElBarto am 11.09.2024 09:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2024 09:26 ---
--- Zitat von: Edding am 11.09.2024 08:16 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2024 07:39 ---Ist es denkbar, die FDL Tätigkeit ohne Kontakt zu externen Dienstleistern umzuorganisieren, denn dort scheint es doch primär Probleme zu geben.
Fachliche Leitung nach innen aber nicht nach außen.
4 ist in der Tat nicht zielführend
--- End quote ---
Vielen Dank erstmal für den Input, einiges hat mich weitergebracht.
Denkbar ist vieles. Ich brauche eine Einschätzung, was ich verlangen kann, darf oder muss. Ich "klebe" nicht grundsätzlich an der FDL-Position, die EG möchte ich allerdings schon gern behalten, bzw. sie würde mir bei anderen Dienststellen schon für SB-Arbeit geboten werden. Allerdings will ich auch nix "verschenken".
--- End quote ---
Du verhälst dich laut deiner Dienststelle in deiner jetztigen Tätigkeit abmahnungswürdig. Laut deiner Aussage ist auch keine Verhaltensänderung zu erwarten, so dass du früher oder später rausfliegst. Die Dienststelle hat dir daher nahegelegt, etwas anderes zu machen.
Ich würde daher ganz schnell, ggf. auch mit einer Gehaltsverschlechterung, etwas anderes machen. Wenn du später mal den AG wechseln wollen würdest und in deiner Personalakte eine Abmahnung oder Änderungskündigung wäre, kannst du einen Wechsel vergessen.
Ich mein - wer kann ernsthaft einen "aggressiven, lauten und ausfallenden" Mitarbeiter gebrauchen?
--- End quote ---
Meiner Meinung nach kein guter Rat.
Die Abmahnung wäre nach gewisser Zeit Geschichte und aus der Personalakte zu entfernen.
Wegen der verschärften Beobachtung und der mäßigen Aussicht wäre die einzige Variante. Andere Aufgabe bei gleicher Bezahlung. Also geordneter Rückzug.
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Die Abmahnung wäre nicht Geschichte sondern Grundlage für den Rauswurf nach der nächsten Fehlhandlung. Und diese ist nach Aussage des TE nur eine Frage der Zeit; zumindest in der aktuellen Position.
Hugo Stieglitz:
Bei einem etwaigen späteren Wechsel, falls der TE nicht vorher gekündigt wird, erhält der neue AG doch nicht die Personalakte. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des TE.
Organisator:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 11.09.2024 10:10 ---Bei einem etwaigen späteren Wechsel, falls der TE nicht vorher gekündigt wird, erhält der neue AG doch nicht die Personalakte. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des TE.
--- End quote ---
Korrekt. Jedoch ist üblicherweise die Einsicht in die Personalakte Voraussetzung für eine Einstellung. --> Keine Zustimmung = keine Einstellung.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2024 10:33 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 11.09.2024 10:10 ---Bei einem etwaigen späteren Wechsel, falls der TE nicht vorher gekündigt wird, erhält der neue AG doch nicht die Personalakte. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des TE.
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Korrekt. Jedoch ist üblicherweise die Einsicht in die Personalakte Voraussetzung für eine Einstellung. --> Keine Zustimmung = keine Einstellung.
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Interessant. Das gibt es bei uns nicht. Wenn einem der Bewerber komisch vorkommt und man ein schmales Qualifikationsprofil hat, dann macht man das mal. Aber in der Regel fordern wir nur Personalakten von Beamten an, was ja klare dienstrechtliche Gründe hat.
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