Autor Thema: Rückgruppierung möglich?  (Read 1894 times)

MoinMoin

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Antw:Rückgruppierung möglich?
« Antwort #15 am: 11.09.2024 11:05 »
Also da das Verhalten teil der Erkrankung ist, ist es natürlich etwas anders zu betrachten als bei jemanden ohne diese Einschränkung.
Aber umgekehrt kann natürlich auch jemand mit einer Einschränkung nicht verlangen, dass er weiterhin die Tätigkeiten ausüben darf, die sich mit seiner Einschränkung nicht vereinbaren lassen.
(Überspitz gesagt: Wenn ein Maler eine Querschnittslähmung bekommt, dann kann er nicht erwarten, dass der AG ihn weiter zum malern und tapezieren beschäftigt.)

Wenn also die Möglichkeit besteht, dass @Edding innerhalb seiner EG umgesetzt/umstrukturiert wird, dann wäre das klug das mitzugestalten und eigene Lösungen vorzuschlagen.
So sieht es derzeitig so aus, dass der Ag komplett unsensibel nach solchen (krankheitsbedingten?) Ausfällen sucht / wartet um abzumahnen und dann entweder zu kündigen oder eine Änderungskündigung auszusprechen.