Hallo.
Kann man den Tag Arbeitsbefreiung für die niederkunft der Ehefrau tatsächlich erst ab Geburt beantragen?
Hintergrund: Kind wurde kurz nach Mitternacht geboren. Der gesamte Tag den man zur Geburt im Kreißsaal verbracht hatte, hat sich also genau gekommen am Tag vor der Geburt abgespielt. Arbeitgeber sagt: für den Tag gibt's Minusstunden die nachgeholt werden müssen, §29 gelte nach der Geburt.
Ich kenne es nur so, dass ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss?! Durch Elternzeit besteht Monate später kaum noch zeitlicher Zusammenhang zur Geburt.