Autor Thema: Arbeitsbefreiung §29 TVöD  (Read 1762 times)

Philipp

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Arbeitsbefreiung §29 TVöD
« am: 11.09.2024 11:18 »
Hallo.

Kann man den Tag Arbeitsbefreiung für die niederkunft der Ehefrau tatsächlich erst ab Geburt beantragen?

Hintergrund: Kind wurde kurz nach Mitternacht geboren. Der gesamte Tag den man zur Geburt im Kreißsaal verbracht hatte, hat sich also genau gekommen am Tag vor der Geburt abgespielt. Arbeitgeber sagt: für den Tag gibt's Minusstunden die nachgeholt werden müssen, §29 gelte nach der Geburt.

Ich kenne es nur so, dass ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss?! Durch Elternzeit besteht Monate später kaum noch zeitlicher Zusammenhang zur Geburt.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitsbefreiung §29 TVöD
« Antwort #1 am: 11.09.2024 16:06 »
Das sagt Haufe:

Zitat
Nicht eindeutig geregelt ist die Frage, ob der Anspruch auf Arbeitsbefreiung nur für den Tag der Niederkunft besteht oder ob der Anspruch auch für einen Tag in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Niederkunft geltend gemacht werden kann. Für die zweite Variante spricht, dass nach dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 ein bestimmter "Anlass" vorliegen muss, ohne zugleich festzulegen, dass die Arbeitsbefreiung nur am Tage dieses Anlasses zu gewähren ist. Im Regelfall wird auch von einer Arbeitsbefreiung von 1 (ganzen) Arbeitstag ausgegangen. Im Übrigen hat das BAG zu einer inhaltsgleichen Regelung eines anderen Tarifvertrags entschieden, dass ein Gastarbeiter, dessen Ehefrau in Spanien niederkam, Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, selbst wenn er seine Frau in Spanien nicht besuchte.

Als Resümee ist sonach festzuhalten: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung für einen Arbeitstag in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Niederkunft seiner Ehefrau/Lebenspartnerin, unabhängig davon, ob die Niederkunft an einem Arbeitstag erfolgt oder nicht und unabhängig davon, ob er von seiner Ehefrau/Lebenspartnerin getrennt lebt. Daher kann der Beschäftigte den Freistellungsanspruch auch für den Tag der Rückkehr der Ehefrau/Lebenspartnerin aus dem Krankenhaus geltend machen.

Umlauf

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Antw:Arbeitsbefreiung §29 TVöD
« Antwort #2 am: 11.09.2024 18:15 »
Leicht böse ausgedrückt, kann bis zur Vollendung der Geburt noch alles schief gehen.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitsbefreiung §29 TVöD
« Antwort #3 am: 11.09.2024 18:52 »
Bei einer Totgeburt gibt es den Tag ja auch.

Umlauf

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Antw:Arbeitsbefreiung §29 TVöD
« Antwort #4 am: 11.09.2024 20:47 »
Bei einer Totgeburt gibt es den Tag ja auch.

Danke, das war mir nicht bekannt.
Ich habe den Tage im Nachhinein für den Tag der Geburt buchen lassen. Damit war mein Minus dann wieder weg.