Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorab vielen Dank.
(1/1)
Pentor:
Ein Beschäftigter (Beschäftigungszeit im engeren Sinn 01.10.2002; im weiteren Sinn 01.09.1997) wechselt zum 1.1. seinen AG (beides Kommunalverwaltungen).
Es besteht beim bisherigen AG ein Anspruch auf Beihilfe - ist dieser beim unmittelbaren Wechsel zu einem anderen AG (beide TVöD) übertragbar?
Vorab vielen Dank.
TVOEDAnwender:
Nein, außer er lässt es sich einzelvertraglich zusichern.
Umlauf:
Ein aussagekräftiger Betreff kann wahre Wunder bewirken.
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