Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beendigung des Arbeitsverhältnis
troubleshooting:
Wenn es praktisch umsetzbar ist, wie Textmarker schon schrieb: die Kündigung persönlich abgeben und lass dir den Empfang bestätigen (z.B. auf einer Kopie, mit Datum/Unterschrift).
Immer wieder der Hinweis: Einschreiben ist keine rechtssichere Zustellung, da nur der Zugang eines Schreibens, nicht aber der Inhalt dokumentiert wird. Grad erst wieder erlebt, dass es einem AG fast auf die Füße gefallen wäre. Zu seinem Glück hat der AN per whatsapp im Nebensatz die erhaltene Kündigung erwähnt, so dass er sein Argument (leeren Brief erhalten) selbst widerlegt hat.
Mummellux:
Ja, das ist richtig. Jedoch ist der Arbeitgeber so groß, dass ich befürchte, niemanden aus der Perso zu finden, der die Kündigung entgegen nimmt. Ich überlege den Personalrat auch zu Rate zu ziehen.
troubleshooting:
Dann bleibt dir immer noch die Überbringung mit einem Boten. Dieser liest das Schreiben und tütet es selbst ein.
Ein Büro wird die Pers ja haben, dort gibt er/sie es ab oder wirft es meinetwegen den Herren/Damen vor die Füße (selbst das ist rechtlich OK). Alles dokumentieren und gut ist.
Ansonsten hat die Pers nur einen Briefkasten vorm Büro? Wenn der zeuge es da einwirft auch OK. Oder er bringt es zur Poststelle und gibt es da ab.
Wichtig ist vor allem, dass du einen Zeugen für den Inhalt des Schreibens und auch für den Zugang in die Sphäre des AG hast.
Ekko:
Ansonsten drückst es deiner Führungskraft in die Hand und lässt dir den Empfang bestätigen.
Funktioniert auch, zumal du dich mit der ohnehin wegen des Datums unterhalten musst. Dann kann er/sie bei der Übergabe an die Personalabteilung direkt mitteilen, dass er/sie mit einem Auflösungsvertrag und dem Datum einverstanden ist.
Organisator:
--- Zitat von: Ekko am 11.09.2024 14:59 ---Ansonsten drückst es deiner Führungskraft in die Hand und lässt dir den Empfang bestätigen.
--- End quote ---
Und dann schmeisst die Führungskraft das weg und der TE ist Nase, da die Führungskraft weder Arbeitgeberfunktion noch Poststellenfunktion hat.
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