Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?

(1/4) > >>

fortuna:
Hallo zusammen,

ich bin seit über 7 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Durch meine Tätigkeiten bin ich von einer E8 über eine E 9b und aktuell in einer E10 beschäftigt. Dazu gibt es auch einen bestehenden Arbeitsvertrag.

Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. Aus diesem Grund ist die Personalabteilung aktuell damit beschäftigt, allen AN, welche aktuell in der E8 und E10 sind, neue Arbeitsverträge zu geben. Das heißt, alle AN, welche es betrifft, werden heruntergestuft – in eine E6 bzw. E9. Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…

Wir haben alle die letzten zwei Jahre eine neue/aktuelle Tätigkeitsbeschreibung erhalten und die Entgeltgruppe wurde aufgrund dieser Tätigkeit eingestuft.

Kennt jemand hierzu die Rechtsprechung? Ist es möglich, wenn es einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt, dass man die AN herunterstuft – bei gleichen Aufgaben?

Ich habe hierzu leider nichts im Internet gefunden. Nach meinem Verständnis kann der AG auch nicht bei bestehenden Verträgen einfach diese abändern, sondern nur bei zukünftigen Einstellungen.

Vielen Dank!

cyrix42:
Die Entgeltgruppen 8 und 10 bleiben weiterhin im TV-L erhalten. Gegebenenfalls sind in der Entgeltordnung einige Tätigkeiten jetzt anderen Entgeltgruppen zugeordnet. Das dürfte aber kaum eine Vielzahl von Beschäftigten betreffen. Auch könnten einzelne Arbeitgeber auf die Idee gekommen sein, dass sie nun andere Aufgaben vergeben wollen, die zu einer anderen Eingruppierung und damit Umgruppierung führt (sofern die betroffenen AN damit einverstanden sind).

Eine (generelle) Streichung der Entgeltgruppen findet jedenfalls nicht statt.

MoinMoin:
Unabhängig davon, dass mir da kein Änderungen bekannt sind, oder das ich davon etwa gehört hätte, dass irgendwo im TV-L die Entgeltordnung sich geändert hätte, oder das ein Gerichtsurteil diese ändern könnte.

Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Was steht denn in deinem AV: Das du das Entgelt der EG10 bekommst (unabhängig von deiner Tätigkeit?) und der TV bzgl. der Eingruppierung nicht gilt?
Oder das du Tätigkeiten übertragen bekommst, die zu einer Eingruppierung in die EG10 führen?

Was denkbar ist, dass der AG dir gewisse Tätigkeiten übertragen hat und dich bisher mit EG10 bezahlt hat, weil er dachte, diese Tätigkeiten würden zur EG10 führen.
Jetzt aber irgendwelche ArbG Urteile festgestellt haben, dass diese Tätigkeiten zur EG9x und nicht zur EG10 führen (der Ag sich also geirrt hat), dann braucht der AG aber keine Änderung des AVs, sondern er bezahlt dich einfach tarifkonform mit E9x.
"Ist es möglich, wenn es einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt, dass man die AN herunterstuft – bei gleichen Aufgaben?"
Nein, dass kann der AG nicht, aber (wenn obige Annahme stimmt) du wirst nicht runtergestuft, sondern du hast vorher das falsche Geld bekommen und die Rechtsmeinung wird nur korrigiert

Daher: Ich würde an eurer Stelle never ever irgendwas an Änderungsvertrag unterschreiben, dass kann für euch nur nach hinten losgehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: fortuna am 12.09.2024 11:02 ---Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…

--- End quote ---
Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.

neodeo2:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2024 11:30 ---
--- Zitat von: fortuna am 12.09.2024 11:02 ---Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…

--- End quote ---
Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.

--- End quote ---

reicht dir ein Screenshot aus einer Telegramm-Gruppe aus?


:-D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version