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Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?

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Timo Werner:
Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

Kommunalgenie:
Interessanter Aufgabenzuschnitt^^

Je nach Zeitanteilen würde ich sagen, EG6-EG9b.

Eingruppierungsfeststellungsklage.

Timo Werner:
Hallo Kommunalgenie,

ja das stimmt wahrscheinlich bin ich auch der einzige der so eine Konstellation im ganzen Landkreis hat bzw. so viel verschiedene Tätigkeiten abarbeiten muss.

Verstehe es einfach nicht das mir keine Höhergruppierung gewährt wird ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 43 Stunden damit ich alles unter einen Hut bekomme geschweige den von meinen 150 Übersunden Anfang des Jahre 210 Überstunden und 15 Tage Resturlaub. Werde des Öfteren für meine Arbeitsweise und Ideeneinbringung gelobt und trotzdem sobald das Thema Geld fällt verschränkt sich jeder.

ca. 50% der Arbeitszeit belaufen sich auf die Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und verkehrsrechtliche Anordnungen.

Wahrscheinlich wird es sich wirklich auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinaus laufen :(

tiger:
Sorry alles unter E8 ist doch hier totaler Käse. Lächerlich was sich manche Kommunen rausnehmen. Ob das schon nicht grob absichtlich ist? Strafanzeige stellen? Geht sowas? Das ist Betrug am AN. Ganz einfach.

ich1974:
Hast Du eine Stellenbeschreibung und welche Aufgaben wurden denn wirksam übertragen?

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