Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Änderungsvertrag Entgeltgruppe

(1/2) > >>

HerrFrodo:
Hallo, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens aufgrund meiner Klage wurde meine Kommune dazu verurteilt mich statt mit EG 8 nun mit EG 9a rückwirkend zu vergüten. Nun zieht sich das Ganze schon Monate und ich werde ständig vertröstet.

Erst hieß es, dass der Personalrat zwingend beteiligt werden muss, da es sich um einen Änderungsvertrag handelt.

Zusätzlich wurde mir nun gestern auf meine weitere Nachfrage mitgeteilt, dass auch die Bewertungskommision erst einmal an der Umsetzung des Urteils beteiligt werden und grünes Licht geben müsste, damit bzw. ob mein Urteil so umgesetzt werden kann. Ebenso sagte man, dass man nicht wüsste, wann die Bewertungskommision wieder zusammen kommen würde. Da auch noch nichts in die Wege geleitet wurde, müsse ich mich weiter gedulden.

Ich verstehe es nicht wirklich. Den ersten Punkt mit dem PR kann ich vielleicht noch nachvollziehen, da eine Änderung des Vetrages fällig ist (oder ist das nicht richtig und kann man nicht aufgrund der Tarifautomatik wenigstens schon das korrekte Entgelt zahlen?), aber den zweiten Punkt?
Was soll die Kommision denn bewerten bzw. warum muss diese überhaupt beteiligt werden? Es liegt ein eindeutiges rechtskräftiges Urteil vor, indem der Streitwert, die umzusetzende EG und ab wann zu zahlen ist, festgesetzt worden ist.

Was denkt Ihr? Und soll ich vllt. Abmahnen und ein Mahnverfahren androhen?

Danke

S

Schmitti:
Weder die Personalratsdarsteller noch irgendwelche Bewertungskommissionen noch einen Änderungsvertrag braucht ihr. Es gibt eine rechtskräftige Entscheidung über die Eingruppierung, danach ist zu zahlen.


--- Zitat von: HerrFrodo am 12.09.2024 16:17 ---Und soll ich vllt. Abmahnen und ein Mahnverfahren androhen?
--- End quote ---
Ja. Und vielleicht mal schauen, ob man bei einem derart dilletantischen Arbeitgeber überhaupt bleiben will.

Organisator:

--- Zitat von: HerrFrodo am 12.09.2024 16:17 ---Was denkt Ihr? Und soll ich vllt. Abmahnen und ein Mahnverfahren androhen?

--- End quote ---

Nein, sondern schauen ob das Urteil vollstreckbar ist und wenn ja, RA beauftragen und vollstrecken lassen.

HerrFrodo:
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, dann habe ich doch einen Titel und ist somit vollstreckbar oder?

Also braucht tatsächlich niemand daran beteiligt zu werden, weder PR, noch sonst wer?

Gut zu wissen, dann versuche ich es nochmal im Guten und je nachdem was ich als Antwort erhalt, werde ich meinen RA zur Vollstreckung kontaktieren.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: HerrFrodo am 12.09.2024 21:20 ---

Also braucht tatsächlich niemand daran beteiligt zu werden, weder PR, noch sonst wer?


--- End quote ---


--- Zitat ---Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung. Daher ist die Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der korrigierenden Rückgruppierung für den Entgeltanspruch unerheblich. Der Entgeltanspruch richtet sich allein nach der tariflichen Eingruppierung. Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Entgeltanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht begründet werden.[/qoute]
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version