Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 696 times)

cecco2001

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Höhergruppierung
« am: 12.09.2024 17:19 »
Hallo zusammen,

aufgrund einer nun vorliegenden Stellenbeschreibung soll ein Kollege von einer S12 (4) in die S16 (4) höhergruppiert werden. Hierdurch stellt sich natürlich die Frage, was mit den ganzen Zulagen erfolgt, weil durch die S16 bestimmte Dinge niedriger ausfallen und schlussendlich das Gesamtbrutto niedriger ist als in der S12.

Wie verhält es sich denn mit solchen Zulagen konkret bei so einem Sprung? Angefangen von einer Großraumzulage bis zu der SUE-Zulage. Es geht um den Tarifvertrag der AWO BY.

Danke für eure Einschätzungen.

VG
Cecco

Casa

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 13.09.2024 13:40 »
Entweder die Zulagen werden gewährt oder nicht gewährt. Wann sie zu gewähren sind ergibt sich aus dem Tairfvertrag.
Du kannst doch nachlesen, ob Mitarbeiter auf Stellen mit der S16 andere Zulagen erhalten oder vielleicht sogar gar keine Zulagen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)