Autor Thema: Vorübergehend 70% Beihilfe EZ  (Read 8636 times)

Illunis

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Antw:Vorübergehend 70% Beihilfe EZ
« Antwort #15 am: 06.06.2024 09:51 »
Ich denke allerdings nicht, dass man etwas daran ändern könnte!

PKV für 50% weiter Zahlen und im Leistungsfall die Beihilfe kürzen lassen.

BewerberTvoD

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Antw:Vorübergehend 70% Beihilfe EZ
« Antwort #16 am: 04.09.2024 15:09 »
Kann man das tatsächlich so machen,  dass man alles weiter laufen lässt, also 50% PKV trotz 70% Beihilfe, und einfach in der Zeit entweder nicht zum Arzt geht oder die Beihilfe kürzen lässt?

Landesdiener

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Antw:Vorübergehend 70% Beihilfe EZ
« Antwort #17 am: 09.09.2024 11:57 »
Ich würde sagen, dass es da auf beiden Seiten Regelungen gibt, die diese Konstellation als unzulässig deklarieren. Ob das für einen kurzen Zeitraum raus kommt und was die Konsequenzen sind, ist eine andere Frage.

Illunis

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Antw:Vorübergehend 70% Beihilfe EZ
« Antwort #18 am: 16.09.2024 10:58 »
In den Versicherungsbedingungen meiner PKV konnte ich nichts dazu finden, dass es verhindert hätte. Auch telefonisch sprach von Versicherungsseite nichts dagegen.

Der Einzige Satz in den Bedingungen zum Beihilfebemessungssatz:
Zitat

Ändert sich der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfean-
spruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der
Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden
Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte
Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch
ausgeglichen wird. <Fristen blah blah>

Anspruch ≠ Pflicht

Mein Bearbeiter bei der Beihilfe hatte mich damals telefonisch darauf hingewiesen, dass es mein Recht gewesen wäre "bis zu (meine Worte)" 70% für den Monat zu haben und gefragt ob ich meinen Vertrag noch Rückwirkend umstellen möchte. Wenn ich es nicht beantrage bzw. wenn die Versicherung mehr geleistet hat (50% in dem Fall) kürzt er eben die Erstattung.

War aber auch nur 1 Monat und eine Rechnung < 100€. Keine Ahnung wie sich beide Seiten bei mehreren Monaten/Jahren oder z.B. einem Krankenhausaufenthalt gegeben hätten.
Eig. kann es dem Dienstherrn aber egal sein, wenn man Anspruch verschenkt und die Versicherung bekommt ihr Geld ja weiter.
Der Einzige der "verliert" ist der Beamte

Ich denke, wenn man akut vor dem Problem steht, schadet ein Telefonat mit Beihilfe und PKV nicht  ;)