Auf die Gefahr, dass meine Infos nicht ganz stimmen (dann wird mich sicherlich jemand korrigieren

- Nach Auflösungsverträgen kann man grundsätzlich immer fragen. Gerade im Wissenschaftlichen Bereich ist das nach meiner Erfahrung durchaus üblich, im "Verwaltungskerngeschäft", keine Ahnung.
- Adressat müsste der Arbeitgeber sein, mit dem der Vertrag geschlossen wurde ("Land xyz"), evtl. auch "vertreten durch". Ich würde es gefühlt an die Personalstelle richten, z.B. die Leitung der Personalabteilung.
- Soweit ich weiß, muss ein Kündigung der Schriftform, nicht elektronisch, entsprechen. Ggf. vorab per Mail schicken, aber das Dokument muss in Papierform und unterschrieben zugehen (Brief, persönlich,...)