Autor Thema: Beendigung des Arbeitsverhältnis  (Read 2460 times)

Mummellux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Beendigung des Arbeitsverhältnis
« am: 11.09.2024 09:37 »
Hallo zusammen,
nach sehr langer Zeit möchte ich beim Land kündigen. Das wäre erst zum 31.März 2025 möglich, d.h. die Kündigung muss bis zum 30.09.24 eingehen. Allerdings stelle ich mir folgenden Fragen. Vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung helfen:

- Die Kündigungsfrist ist sehr lang. Sind Auflösungsverträge üblich?
- Richtet sich das Kündigungsschreiben an die Personalabteilung oder an den Vorgesetzten?
- Die Kündigung wird per Post per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Ist aber auch eine Kündigung per E-Mail rechtlich sicher? Oder vielleicht auch ergänzend per E-Mail vorab, um Zeit zu sparen, da die Personalabteilung eher unorganisiert ist? Bei einer persönlichen Abgabe befürchte ich, dass sich keiner verantwortlich fühlt.

Kann bitte jemand helfen?
Mummellux

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 323
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 11.09.2024 09:47 »
Auf die Gefahr, dass meine Infos nicht ganz stimmen (dann wird mich sicherlich jemand korrigieren :))

- Nach Auflösungsverträgen kann man grundsätzlich immer fragen. Gerade im Wissenschaftlichen Bereich ist das nach meiner Erfahrung durchaus üblich, im "Verwaltungskerngeschäft", keine Ahnung.

- Adressat müsste der Arbeitgeber sein, mit dem der Vertrag geschlossen wurde ("Land xyz"), evtl. auch "vertreten durch". Ich würde es gefühlt an die Personalstelle richten, z.B. die Leitung der Personalabteilung.

- Soweit ich weiß, muss ein Kündigung der Schriftform, nicht elektronisch, entsprechen. Ggf. vorab per Mail schicken, aber das Dokument muss in Papierform und unterschrieben zugehen (Brief, persönlich,...)

Textmarker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #2 am: 11.09.2024 09:48 »
Auflösungsverträge kann man zumindest anfragen. Bei uns (Bundesbehörde) ist das gängige Praxis.
Dann geht man mit einem konkreten Wunschdatum hin und fragt an. Also per Brief mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Als Personaler würde ich Dir den 31.12. ans Herz legen, Du bist da aber frei welches Datum du anfragst. Warum der 31.12: Du bekommst Jahressonderzahlung, der Personaler eine saubere Statistik und die Möglichkeit Dein (Erfahrungs-)Wissen, was nach über 10 Jahren zweifelsohne vorhanden ist, abzufangen und Deine Nachfolge zu planen.

Das Kündigungsschreiben geht per Brief an die Personalabteilung, ebenso die Bitte um Aufhebungsvertrag. Netterweise würde ich die Information zeitgleich an die vorgesetzte Führungskraft schicken - da halte ich persönlich aber eine Mail ausreichend. Der Rest ist nur schriftlich per Brief möglich wirklich sicher (hier geht es ja um Eigensicherung).

Am Besten den Brief in die Hand nehmen, zur Poststelle/ Registratur oder direkt in die Personalverwaltung gehen, Posteingangsstempel drauf machen lassen (je nachdem wie digital ihr unterwegs seid), persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung durch die empfangende Person bescheinigen lassen. Oder eben per Einschreiben mit Rückschein.


Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #3 am: 11.09.2024 10:11 »
Sinnvoll erscheint mir meist ein informatives Gespräch mit dem Vorgesetzten, bevor gekündigt wird.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Mummellux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #4 am: 11.09.2024 10:25 »
Danke euch für die schnellen Antworten und Ratschläge!!!!

Sobald ich meinen neuen Vertrag unterschrieben habe das Gespräch suchen und meine Kündigung vorab an die Perso und Teamleitung senden mit dem Hinweis, dass die Kündigung auf dem Postweg ist. In dem Gespräch werde ich einen Termin nennen. 31.12. hatte ich mir auch überlegt, weil den Cut dann sauber ist.

Danke schön!
Mummellux

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 553
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #5 am: 11.09.2024 10:47 »
Wenn es praktisch umsetzbar ist, wie Textmarker schon schrieb: die Kündigung persönlich abgeben und lass dir den Empfang bestätigen (z.B. auf einer Kopie, mit Datum/Unterschrift).

Immer wieder der Hinweis: Einschreiben ist keine rechtssichere Zustellung, da nur der Zugang eines Schreibens, nicht aber der Inhalt dokumentiert wird. Grad erst wieder erlebt, dass es einem AG fast auf die Füße gefallen wäre. Zu seinem Glück hat der AN per whatsapp im Nebensatz die erhaltene Kündigung erwähnt, so dass er sein Argument (leeren Brief erhalten) selbst widerlegt hat.

Mummellux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #6 am: 11.09.2024 12:30 »
Ja, das ist richtig. Jedoch ist der Arbeitgeber so groß, dass ich befürchte, niemanden aus der Perso zu finden, der die Kündigung entgegen nimmt. Ich überlege den Personalrat auch zu Rate zu ziehen.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 553
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #7 am: 11.09.2024 13:14 »
Dann bleibt dir immer noch die Überbringung mit einem Boten. Dieser liest das Schreiben und tütet es selbst ein.

Ein Büro wird die Pers ja haben, dort gibt er/sie es ab oder wirft es meinetwegen den Herren/Damen vor die Füße (selbst das ist rechtlich OK). Alles dokumentieren und gut ist.

Ansonsten hat die Pers nur einen Briefkasten vorm Büro? Wenn der zeuge es da einwirft auch OK. Oder er bringt es zur Poststelle und gibt es da ab.

Wichtig ist vor allem, dass du einen Zeugen für den Inhalt des Schreibens und auch für den Zugang in die Sphäre des AG hast.

Ekko

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #8 am: 11.09.2024 14:59 »
Ansonsten drückst es deiner Führungskraft in die Hand und lässt dir den Empfang bestätigen.
Funktioniert auch, zumal du dich mit der ohnehin wegen des Datums unterhalten musst. Dann kann er/sie bei der Übergabe an die Personalabteilung direkt mitteilen, dass er/sie mit einem Auflösungsvertrag und dem Datum einverstanden ist.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,513
Antw:Beendigung des Arbeitsverhältnis
« Antwort #9 am: 11.09.2024 15:14 »
Ansonsten drückst es deiner Führungskraft in die Hand und lässt dir den Empfang bestätigen.

Und dann schmeisst die Führungskraft das weg und der TE ist Nase, da die Führungskraft weder Arbeitgeberfunktion noch Poststellenfunktion hat.