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Beschäftigungszeit durch Elternzeit unterbrochen

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TVOEDAnwender:
Das steht so nicht in der Vorbemerkung Nr. 7. Die nimmt nicht auf die Beschäftigungszeit Bezug,  sondern auf eine 20 jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Während der Elternzeit erwirbt man keine Berufserfahrung,  daher ist die Argumentation des Arbeitgebers schon nachvollziehbar.


--- Zitat ---Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit  a)  mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber,
--- End quote ---

Schlawuzi:
 um die Berufserfahrung geht es mir nicht, es geht um die Beschäftigten Zeit. Es ist nachvollziehbar, dass ich während der Elternzeit keine Erfahrung sammeln kann. Es geht mir jetzt lediglich um die 20-jährige Beschäftigten Zeit die ich tatsächlich erworben habe. Von 2004 mit 3jähriger Unterbrechung. Wie wird in in so einem Fall die Kündigungsfrist berechnet? Die Jubiläumszeiz u.a. Wenn die Elternzeit raus gerechnet werden soll. Es gibt ja auch Fälle, in denen die Mütter länger in Elternzeit sind.

TVOEDAnwender:
Das habe ich dir schon oben beantwortet. Die Elternzeit unterbricht die Beschäftigungszeit nicht. Daher ist sie bei den Kündigungsfristen und der Jubiläumszeit zu berücksichtigen.

Mit dem Thema Höhergruppierung hat die Beschäftigungszeit jedoch nichts zu tun.Bei der Stufenlaufzeit ist die BS-Zeit auch unerheblich.

Schlawuzi:
Ja - die 1. Antwort stimmt! Mein Arbeitgeber widerspricht dem Ganzen mit der Begründung, dass die VKA das anders sieht :(

Flying:
Auch für diesen Fall gibt es den Rechtsweg.
Such dir einen Beistand, der wird dich sicherlich besser beraten als ein Forum auf die Ferne.

TVOEDAnwender hat die Frage an sich ja schon beantwortet.

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