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Anerkennung Berufserfahrung

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Gattuso68:
Hallo,
von Beruf bin ich Industriemechaniker mit ca.26 Jahre Berufserfahrung.Bevor ich aber im öffentlichen Dienst als Maschinist angefangen habe,war ich die letzten fünf Jahre als Taxifahrer tätig und war Arbeitslos.
Meine Frage ob meine Erfahrungen in meinem Hauptberuf als Mechaniker für die Einstufung jetzt im öffentlichen Dienst akzeptiert werden?
Danke im Voraus…

MoinMoin:
Wenn du schon unterschrieben hast, dann kann der AG diese Zeiten nicht mehr als förderliche Zeiten anerkennen.
Für eine Anerkennung als einschlägige Berufserfahrung war die Pause zu groß.

Tiffy:

--- Zitat von: Gattuso68 am 13.09.2024 20:40 ---Meine Frage ob meine Erfahrungen in meinem Hauptberuf als Mechaniker für die Einstufung jetzt im öffentlichen Dienst akzeptiert werden?
--- End quote ---
Hast Du Dich denn bereits beworben, oder planst Du es, oder ist die Frgae rein theoretischer Natur? Sei versichert, dass Du bei einer Einstellung als Fachhandwerker in den betroffenen Entgeltgruppen 5, 6 oder 7 ganz sicher besser zurechtkommst als ein Taxifahrer, zumindest dann, wenn man die Arbeitszeiten und -bedingungen in diese Überlegung mit einstellt, und zwar auch in den unteren Erfahrungsstufen ohne Anerkennng förderlicher Zeiten.

Casa:
Bei 26 Jahren Erfahrung im erlernten Beruf kann ich mir bei 5 Jahren Abstinenz vom erlernten Beruf eine Anrechnung förderlicher Zeiten bzw. einschlägiger Berufserfahrung vorstellen.

Mir stellt sich die Frage, was genau die Arbeit als Maschinist beinhaltet und welche Tätigkeit als Industriemechaniker ausgeübt wurde.

Das Reparieren einer CNC-Fräse oder der Aufbau von Fließbändern ist nunmal etwas Anderes, als die Abfallpresse der kommunalen Stadtwirtschaft zu bedienen und zu Reparieren. Der früher ausgeübte Beruf muss hinsichtlich seiner Arbeitsinhalte einschlägig für die neue Tätigkeit sein.

Gattuso68:
Vielen Dank für die Informationen !

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