Hallo zusammen,
ich bin bei der BA beschäftigt und habe eine Frage: Ich habe letzte Woche eine Vollzeitschulung absolvieren müssen. Ich bin in Teilzeit der hälftigen Arbeitszeit beschäftigt. Nun wird mir die Schulung auch nur mit 19,5 Stunden als Arbeitszeit anerkannt, der "Rest" ist mein Privatvergnügen? Das kann doch nicht sein...
Im Tarifvertrag habe ich folgenden Passus gefunden, den ich nicht verstehe:
1Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Dauer der Dienstreise (Reisezeiten und
dienstliche Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort) bis zu einem Fünftel
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte als Arbeitszeit
berücksichtigt, sofern dies für die/den Beschäftigten günstiger ist als die
Berücksichtigung der individuellen Regelarbeitszeit
Wenn es tatsächlich so ist, werde ich an keiner Maßnahme mehr teilnehmen, wenn die nur in Vollzeit angeboten werden.
Vielleicht weiß jemand mehr dazu?? Vielen Dank!