Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
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Panda2024:
Hallo,
bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst, kann ja förderliche Zeit berücksichtigt werden bei der Stufenzuordnung. Wenn man 1 Jahr und 8 Monate Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft mitbringt, kann man dann in Stufe 2 eingestuft werden und werden dabei die 8 Monate überschüssige Stufenlaufzeit berücksichtigt? Spricht, dass man dann 8 Monate eher in der nächsthöheren Stufe ist?
Wabi Sabi:
Die tarifliche Regelung lässt dies nicht zu, jedoch hat der Bund insoweit eine übertarifliche Möglichkeit in seinen Durchführungshinweisen geschaffen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.html;jsessionid=45DF0FC28BC85B5E085DAE8FF62F35CF.live881
Ziffer 2.4.3 - Anerkennung von sog. Stufenrestlaufzeiten als förderliche Zeiten
Meteor:
Reine Verhandlungssache im Bewerbungsgespräch.
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