Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
erneute Probezeit, Projektstelle
ike:
Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.
Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.
Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.
sunholiday:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.09.2024 18:47 ---Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
--- End quote ---
ok. und das ist echt wasserdicht vor Gericht, auch mit Einbeziehung aller Umstände? Also zunächst Aussicht auf Verlängerung, erneute Zusage, evt. nahtloser Übergang?
Ich wurde ja auch stets hingehalten in den 5 Monaten und mir wurde stets versichert dass es natürlich bald weiter gehen soll, selbst nach einer direkten Nachfrage von mir ob man mich denn überhaupt noch will. "Ja natürlich", war die Antwort.
Würde so etwas für mich sprechen, oder hat das bei einer Probezeitkündigung keinerlei Relevanz?
--- Zitat von: ike am 15.09.2024 22:50 ---Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.
Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.
--- End quote ---
Das eine neue Probezeit zulässig ist mag schon so korrekt sein. Nur das diese von vornherein extra so geplant war um mich so dann tatsächlich loszuwerden finde ich nicht in Ordnung.
Pro Forma die Probezeit im Arbeitsvertrag mit fest zu halten (wovon ich bislang ausging) ist ja etwas anderes als diese dann auch tatsächlich anzuwenden und mich zu kündigen, wie ich nun über die Gerüchte eben gehört habe.
--- Zitat von: ike am 15.09.2024 22:50 ---Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.
--- End quote ---
Ja aber es wird besser sein. Etwas warte ich damit aber noch, denn es ist ja nun gerade mal eine Woche seitdem wir uns kennen.
--- Zitat von: MoinMoin am 15.09.2024 21:33 ---Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.
--- End quote ---
Ok, das heißt der Kündigungsschutz könnte trotzdem gelten?
clarion:
Den Prof kontaktieren heißt ja nicht, ihn zu kritisieren. Und selbst wenn der Prof die Ansprache als Kritik auffassen sollte, dann weiß man wenigstens, woran man ist. Wer will denn schon bei einem Choleriker arbeiten.
Ich halte es für völlig normal, dass man in der Anfangszeit Einzelgespräche mit den Mitarbeitern führt bzw. die Mitarbeiter ein solches Gespräch führen wollen.
@sunholiday, Du kennst den neuen Prof gerade mal eine Woche. Ich befürchte, bei Euch wird viel zu viel spekuliert und geredet. Meinen es Deine Kollegen wirklich gut mit Dir?
Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?
MoinMoin:
Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.
Und leider bist du so ungeschickt gewesen, dich
a) solange hinhalten zu lassen, ohne was in der Hand zu haben
b) einen neuen Vertrag unterschrieben hast, der eben dieses Szenario nicht ausschließt.
sunholiday:
--- Zitat von: clarion am 16.09.2024 06:32 ---Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?
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verschiedenste Umstände, ortgebundenheit, freundliche Kollegen, work-life balance und da wollte ich nicht schon wieder etwas neues suchen nur weil es unbefristet ist. Ja langfristig ist das natürlich schon die bessere Alternative da man mit Befristung stets auf heißen Kohlen sitzt.
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2024 06:39 ---Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.
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ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?
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