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[SH] Anspruch auf Beihilfe ohne PKV?

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HansGeorg:
Moin, ich habe eine Frage zu der ich in der Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO) nichts finden konnte. Ich habe zwei Kinder, welche über die Familienversicherung bei meiner Frau gesetzlich versichert sind. Ich selbst bin in der PKV. Die Kinder können leider aufgrund von Vorerkrankungen nicht in die PKV wechseln. Nun haben wir festgestellt, dass es bei Fachärzten schneller Termine gibt, wenn man Selbstzahler ist. Nun die Frage: Kann ich für die Kinder die Behandlung selbst zahlen und dann bei der Beihilfe einreichen ohne, dass diese selbst in einer PKV versichert sind?

clarion:
Wie lange bist Du in der PKV? Die Öffnungsaktion gilt auch für Angehörige. Hat man Euch noch keinen Tarif für die Öffnungsaktion angeboten,  würde ich bei Deiner PKV noch einmal nachhaken.

Beihilfe wird normalerweise nachrangig gewährt, d.h. wenn eine Leistung grundsätzlich von der GKV getragen wird,  gibt es keine Beihilfe.

HansGeorg:
Ich bin schon seit 10 Jahren in der PKV. Mir wurde gesagt, dass es keine Möglichkeit für die Kinder gibt in die PKV zu kommen.

clarion:
Moin Falschinfo!

schau mal hier: https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/

Wenn man Dir bisher noch nicht die Öffnungsaktion angeboten hat, und Du eine PKV-Versicherung für die Kinder willst, dann würde ich mit dem Verweis auf die Öffnungsaktion versuchen, die Kinder dort unter zu bringen.

Finanziell wären maximal 30% Risikozuschlag für jedes Kind. Bei einer 20% oder 30% Versicherung dürfte das aber eine überschaubare finanzielle Belastung sein.

 

HansGeorg:
Man hatte mir gesagt, weil die Kinder bereits 10 und 12 Jahre alt sind und die Berücksichtigungsfähigkeit der Beihilfe bereits seit 10 Jahren besteht, sei das nicht möglich.

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