Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Amtszulage A13
bebolus:
--- Zitat von: 2strong am 17.09.2024 19:01 ---376,24€
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Im mD A9 nur knapp 6 Euro brutto weniger.. Schon irgendwie komisch..
2strong:
Weil?
DrStrange:
Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Eine Beförderung ist doch ein höherwertiges Amt mit höherem Endgrundgehalt. Die Zulage zählt doch aber nicht zum Grundgehalt!? Wie kann das dann eine Beförderung sein? Oder übersehe ich hier etwas?
amy1987:
Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
DrStrange:
--- Zitat von: amy1987 am 25.09.2024 06:56 ---Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
--- End quote ---
Danke :)
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